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Mehrwertsteuer zurück bei PV-Anlagen in 2023?

Viele Solaranlagenbetreiber:innen und Photovoltaik-Interessierte haben es bereits gehört: Das neue Jahressteuergesetz macht den Betrieb einer eigenen Solaranlage noch attraktiver und vereinfacht die Versteuerung deutlich – denn zukünftig entfällt die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp.1 Doch was bedeutet das in Bezug auf die Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung? Wir erklären dir, was du in Bezug auf die Mehrwertsteuer deiner PV-Anlage zukünftig beachten musst.


| Tanita Belke | 3 Min. Lesezeit

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Mehrwertsteuer-Rückerstattung auch für den Batteriespeicher?

Ab 2023

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung spielt nur eine Rolle, wenn du dich für die Regelbesteuerung entscheidest. Da dir diese mit dem neuen Jahressteuergesetz keine Vorteile mehr bietet, fällt die Umsatzsteuer-Voranmeldung durch die Wahl der Kleinunternehmerregelung erfreulicherweise weg.

Bis 2022

Anders sah es bis zur Verabschiedung des neuen Jahressteuergesetzes aus. Hast du dich für die Regelbesteuerung deiner Solaranlage entschieden, musstest du in diesem Fall eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Schauen wir uns ein völlig fiktives Beispiel aus dem Monat des Kaufs einer 8,4-kWp-PV-Anlage mit Speicher an. In diesem Monat stand die Anlage ja in der Regel nicht gleich auf dem Dach und hat daher auch noch keine Einspeisevergütung erwirtschaftet. Kosten sind allerdings schon angefallen:

VerwendungszweckEinnahmen (+) / Ausgaben (-)Darin enthaltene Umsatzsteuer (+) / Vorsteuer (-)
Kauf einer PV-Anlage mit Speicher- 27.961 Euro- 5.312,59 Euro
Anfertigung Umsatzsteuer-Voranmeldung durch Steuerberater- 43,79 Euro- 6,99 Euro
Umsatzsteuererstattung- 5.319,58 Euro

In diesem Fall hätten die Betreiber:innen der Anlage im Rahmen der Ausgaben 5.319,58 Euro Vorsteuer zu viel entrichtet und würde diesen Betrag vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

Und nun ein fiktives Beispiel ca. ein Jahr später – mit PV-Anlage, die Strom ins Netz einspeist und eine Einspeisevergütung erzielt:

VerwendungszweckEinnahmen (+) / Ausgaben (-)Darin enthaltene Umsatzsteuer (+) / Vorsteuer (-)
Einspeisevergütung 8,2 Cent pro kWh; 431,25 kWh pro Monat (Mittelwert)+ 35,36 Euro pro Monat+ 6,71 Euro
Eigenverbrauch; 283,5 kWh pro Monat (Mittelwert)+ 99,23 Euro+ 18,85 Euro
Anfertigung Umsatzsteuer-Voranmeldung durch Steuerberater- 43,79 €€- 6,99 €
Umsatzsteuernachzahlung+ 18,57 Euro

In diesem Fall hätten die Betreiber:innen der Anlage über Einnahmen und Ausgaben hinweg 18,57 Euro Umsatzsteuer zu wenig entrichtet und müsste diesen Betrag mitsamt der Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt nachzahlen.

Solaranlage kaufen und von 0 % Mehrwertsteuer profitieren

Gute Nachrichten für zukünftige Solaranlagen-Betreiber:innen

Dank des neuen Jahressteuergesetzes wird der Kauf und Betrieb einer PV-Anlage für Hauseigentümer:innen noch einfacher und attraktiver.

Folgende Regelungen gelten seit dem 01.01.2023 für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen mit einer Größe von bis zu 30 kWp:

  • 0 % Mehrwertsteuer auf Solaranlage und Batteriespeicher.
  • Entfall der Einkommensteuer auf Einspeisevergütung und Eigenverbrauch.

Dank dieser neuen Regelungen werden die bürokratischen Hürden beim Solaranlagen-Kauf für dich als Verbraucher:in deutlich reduziert und der Betrieb einer Photovoltaikanlage unkomplizierter und noch dazu finanziell attraktiver.

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