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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 2.1 vom Mai 2024

AGB für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Anlagen durch die ZOLAR GmbH

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ZOLAR GmbH, Oranienstraße 185, 10999 Berlin, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 177906 B, vertreten durch die Geschäftsführung, Telefon: +49 30 36 428 45 67, Telefax: +49 30 36 428 45 69, E-Mail: kundenbetreuung@zolar.de („zolar“ oder „wir/uns/unser“) und einem Kunden („Kunde“ oder „Sie/Ihr”), welcher über eine unserer Webseiten (www.zolar.de und konfigurator.zolar.de) einen Vertrag über die Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme von Anlagen mit zolar abschließt.

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende (Einkaufs-, Geschäfts- oder Vertrags-) Bedingungen unserer Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn zolar Leistungen gegenüber dem Kunden in Kenntnis seiner (Einkaufs-, Geschäfts- oder Vertrags-) Bedingungen erbringt.

Unsere AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer als unsere Kunden. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Die aktuelle Version der AGB können Sie jederzeit hier einsehen, ausdrucken und herunterladen.

Die AGB gelten nicht für einen Vertrag über die Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme einer Anlage unter dem zolar und der Kunde die Bezahloption „zolar Easypay“ (Ratenkauf) vereinbart haben.

1. Vertragsschluss

1.1

zolar betreibt unter den Domains www.zolar.de und konfigurator.zolar.de Webseiten, auf denen ein maßgeschneidertes Leistungspaket – von der Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme – hinsichtlich der Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme einer Solaranlage und / oder eines Stromspeichersystems bestellt werden kann (das Gesamtleistungspaket je nach Wahl des Kunden nachfolgend als „Vorhaben“ bezeichnet). Dabei können Sie zwischen der Bestellung einer Solaranlage, einer Solaranlage mit Stromspeicher oder eines Stromspeichers zum Nachrüsten, jeweils mit weiteren angebotenen Komponenten auswählen, die anschließend im jeweiligen Angebotsvorschlag (wie in Ziffer 1.3 definiert) näher beschrieben werden (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als „Anlage“).

1.2

Die auf unseren Webseiten dargestellten Beispiele stellen jeweils keine verbindlichen Angebote seitens zolar dar. Weiter stellen die errechneten Erträge bzw. Gewinne, die durch die Nutzung einer Anlage erzielt werden können, reine Prognosen dar und können den tatsächlichen Fall nicht abbilden, da dies von Ihrem individuellen Vorhaben abhängig ist; sie stellen daher keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

1.3

Der Kunde gibt auf der von ihm ausgewählten Webseite durch Ausfüllen eines Webformulars zunächst Daten an, die für sein geplantes Vorhaben von Bedeutung sind. Der Kunde kann diese Daten jederzeit ändern und einsehen, bevor er sie absendet. Auf Basis der an uns übermittelten Daten und nach der weiteren Anforderung von Fotos des Hauses und bestehender Elektroinstallationen bzw. weiterer Dokumente (wie z.B. Zeichnungen) durch uns erstellen wir einen personalisierten Vorschlag über das Vorhaben zur Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme der Anlage (nachfolgend als „Angebotsvorschlag“ bezeichnet). Der Angebotsvorschlag stellt kein verbindliches Angebot von zolar zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern dient lediglich als Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags gegenüber zolar nach Maßgabe dieser Ziffer 1.3 abzugeben.

Der Angebotsvorschlag wird jeweils mit der Maßgabe erstellt, dass der Hausanschluss des Kunden mit einem geeigneten Zählerschrank entsprechend der Technischen Anschlussbedingungen seines Netzbetreibers ausgestattet ist. Nach Erhalt des Angebotsvorschlags können im zolar Online-Konfigurator Anpassungen des Angebotsvorschlags durch den Kunden vorgenommen werden. Mit Abschluss der Konfiguration durch den Kunden kann die gewählte Anlagenkonfiguration an zolar übermittelt werden und heruntergeladen werden.

Der Kunde gibt mit Klicken des Buttons „Jetzt kaufen“ im zolar Online-Konfigurator ein verbindliches Angebot an zolar ab, einen Vertrag über die gewählte Anlage sowie das Vorhaben gemäß dem (ggf. aktualisierten) Angebotsvorschlag zu schließen (nachfolgend als „Angebot“ bezeichnet). Der Kunde ist 30 Tage nach Absendung an sein Angebot gebunden. Der (ggf. aktualisierte) Angebotsvorschlag ist dabei wesentlicher Bestandteil des Angebots. zolar übermittelt dem Kunden im Nachgang per E-Mail eine Bestellbestätigung in Textform, welche die wesentlichen Vertragsmerkmale zusammenfasst und die AGB enthält. Diese Bestellbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme des Angebots des Kunden dar.

1.4

Nach Abgabe des Angebots durch den Kunden und Klärung der grundsätzlichen Möglichkeit der Umsetzung des Vorhabens kann zolar den Kunden bitten, den zolar Compass (nachfolgend als „App” bezeichnet) auf seinem Smartphone zu installieren und entsprechend der Anleitung eine virtuelle Besichtigung des Gebäudes, auf dem das Vorhaben realisiert werden soll, durchzuführen. Für die Installation der App bekommt der Kunde von zolar einen personalisierten Installationslink zugesendet. Für die Nutzung der App gelten die bei der Installation der App zu akzeptierenden Nutzungsbedingungen. Alternativ oder ggf. zusätzlich kann zolar eine Vor-Ort-Besichtigung durch ihre Fachinstallateure durchführen lassen.

1.5

zolar kann innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Absendung des Angebots jenes per Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden annehmen. Mit Zugang dieser Auftragsbestätigung beim Kunden kommt der Vertrag zwischen zolar und dem Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung enthält den Vertragstext einschließlich der AGB in Textform; diese Dokumente können vom Kunden in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Zu Dokumentationszwecken speichert zolar den Vertragstext.

1.6

zolar ist nicht verpflichtet, mit dem Kunden einen Vertrag abzuschließen.

1.7

Für den Fall, dass der Kunde die Option „Beantragung einer Förderung / Finanzierung“ im Online-Konfigurator ausgewählt hat, steht der Vertrag unter der auflösenden Bedingung der Ablehnung oder Nichtgewährung der Förderung / Finanzierung. Nichtgewährung liegt vor, wenn die Förderung nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten bzw. die Finanzierung nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsschluss beschieden wird.

1.8

Zur Überprüfung der Umsetzbarkeit des Vorhabens kann nach Vertragsschluss eine Vor-Ort-Besichtigung durch unsere Fachinstallateure stattfinden. Regelmäßig findet diese statt, wenn keine virtuelle Besichtigung nach Ziffer 1.4 stattgefunden hat. Für den Fall, dass hierbei Abweichungen von den zuvor vom Kunden gemachten Angaben erkennbar werden, die eine Planungsänderung für die Anlage bzw. das Vorhaben erfordern, behält sich zolar das Recht vor, die versprochene Leistung unter Berücksichtigung der betroffenen Interessen entsprechend zu ändern. Dabei wird die Zumutbarkeit für den Kunden berücksichtigt. Sollte dabei auch eine Anpassung der Gegenleistung des Kunden notwendig werden, so sind solche Anpassungen, die zu Gunsten des Kunden wirken (günstigerer Preis) vom einseitigen Änderungsvorbehalt von zolar erfasst. Sollte eine Preiserhöhung notwendig werden, kann eine solche nur durch eine gemeinsame Vertragsanpassung zwischen dem Kunden und zolar erfolgen. Für den Fall, dass die Vor-Ort-Besichtigung ergibt, dass das Vorhaben auch unter Anpassung des Vertrags nicht möglich ist oder eine nötige Anpassung nicht stattfindet (z.B. keine Einigung auf eine Preiserhöhung), ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und der Vertrag ist rückabzuwickeln. Vorstehendes gilt gleichermaßen, wenn lediglich eine virtuelle Besichtigung und keine Vor-Ort-Besichtigung stattgefunden hat und die Erforderlichkeit einer Planänderung aus den Informationen aus der virtuellen Besichtigung nicht zu erkennen ist, sondern erst bei dem Installationstermin erkennbar wird.

2. Allgemeine Pflichten des Kunden bei Nutzung unserer Webseite

2.1

Zum Zwecke der Angebotserstellung müssen persönliche Daten wie Vor- und Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse übermittelt werden. Dabei dürfen Sie nicht den Namen einer dritten (realen oder erfundenen) Person verwenden, in der Absicht, sich als diese dritte Person auszugeben. Sie dürfen ausschließlich Ihren Realnamen verwenden.

2.2

Alle Kunden müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein. Wir behalten uns vor, in Verdachtsfällen weitere Informationen bzw. Unterlagen von Kunden anzufordern, um deren Existenz, Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit zu verifizieren.

3. Leistungserbringung durch zolar

3.1

zolar verpflichtet sich, die bestellten Anlagen mangelfrei zu liefern und eine fachgerechte Montage, Installation und Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage gemäß dem Vorhaben vorzunehmen. Angaben der Hersteller zu bestellten/gelieferten Komponenten z.B. in Datenblättern oder anderen Herstellerproduktinformationen sind allein Sache der jeweiligen Hersteller. Diese Informationen macht sich zolar nicht zu eigen. Relevant für die Mangelfreiheit sind lediglich die Angaben des ggf. nach Ziffer 1.3 (nach-) konfigurierten Angebotsvorschlags. Angaben der Hersteller basieren in der Regel auf Idealbedingungen, die in der Praxis nicht vor-kommen. Aus diesem Grund sind auch jegliche Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsanalysen unverbindlich.

3.2

Die Lieferung der Waren gemäß dem Vorhaben erfolgt über einen externen Dienstleister.

3.3

Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, per Spedition frei Bordsteinkante. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren bis zum Beginn der Montagearbeiten pfleglich zu verwahren und insbesondere gegen Witterungseinflüsse und Diebstahl / Vandalismus in geeigneter Form zu schützen.

3.4

zolar behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit bestimmter Komponenten für die Anlage solche Komponenten mit vergleichbarer Qualität und Ausstattung für die Anlage zu liefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

3.5

Die Liefer- und Leistungstermine stimmen zolar und der Kunde individuell nach Vertragsabschluss ab.

3.6

zolar erbringt die Lieferungen und Leistungen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

3.7

zolar ist berechtigt, Dritte mit der Leistungserbringung zu beauftragen (z.B. Speditionen, Installationspartner).

4. Bedingungen und Voraussetzungen beim Kunden; Pflichten des Kunden

4.1

Der Kunde ist für die Bereitstellung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau-) rechtlichen Anforderungen verantwortlich, die die Montage, Installation und Inbetriebnahme der Anlage voraussetzt.

4.2

Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Montage, Installation und Inbetriebnahme der Anlage notwendigen Zustimmungen, Genehmigungen und / oder Mitteilungen vor dem Beginn der Montage der Anlage einzuholen. Dies gilt nicht, soweit zolar und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Die Vollmachtserteilung allein stellt noch keine ausdrückliche Vereinbarung dar.

4.3

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Gebäude, worauf sich das Vorhaben bezieht, die Anlage tragen kann. Insbesondere hat er ggf. das betreffende Gebäude auf dessen Eignung, insbesondere die Tragfähigkeit des Daches, für die Montage einer solchen Anlage mittels Beauftragung eines entsprechenden Fachmanns (Baustatiker) auf eigene Kosten auf Standsicherheit zu überprüfen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Gebäude über eine funktionsfähige Blitzschutz- und Überspannungsschutztechnik verfügt. Weiterhin muss im Gebäude ein Schutzpotentialausgleich in Form einer Haupterdungsschiene vorhanden sein. Dies gilt jeweils nicht, soweit zolar und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

4.4

Der Kunde ist, soweit nicht abweichend vereinbart, verantwortlich für

4.4.1

die Überprüfung der für die Einspeisung erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber dem Netzbetreiber; zolar weist darauf hin, dass es in seltenen Ausnahmefällen möglich sein kann, dass Netzbetreiber den Anschluss aus nicht von zolar zu vertretenen Umständen verweigern; die Nutzung ist dann nur für den Eigenverbrauch möglich;

4.4.2

die Bereitstellung eines Funkrundsteuerempfängers sowie ggf. weitere durch neue gesetzliche Vorgaben erforderlich werdende Komponenten oder Maßnahmen, wobei zolar abweichend davon den erstmaligen Einbau der erforderlichen Messeinrichtung, die für die Messung der in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten EEG-Strommengen erforderlich ist, koordiniert;

4.4.3

die Stellung von geeigneten Ersatzziegeln (wenigstens ein Ziegel pro Modul), sofern es sich um ein Ziegeldach handelt;

4.4.4

die Herstellung eines neuen bzw. Änderung und Aufrechterhaltung eines bestehenden Netzanschlusses zum Strombezug;

4.4.5

die Überprüfung der elektrischen Kundenanlage auf deren Eignung für die Anlage bzw. die Herstellung der Eignung der vorhandenen elektrischen Kundenanlage;

4.4.6

einen eventuell erforderlichen Wechsel des Zählerschranks (was bei alten Hausanschlüssen der Fall sein kann) oder des Stromzählers;

4.4.7

die Übernahme von Abgaben oder Umlagen, die auf die Einspeisevergütung oder den Eigenverbrauch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder danach erhoben werden;

4.4.8

die Einhaltung der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung („EEG“) oder anderen gesetzlichen Vorgaben dem Anlagenbetreiber obliegenden Verpflichtungen und Mitwirkungspflichten für die Einspeisung des Solarstroms sowie den Erhalt der Vergütung (gemäß EEG), wie z.B. die Meldung an die Bundesnetzagentur,

soweit zolar und der Kunde ausdrücklich nicht etwas anderes vereinbart haben. Die Vollmachtserteilung allein stellt noch keine ausdrückliche Vereinbarung dar.

4.5

Der Kunde erklärt außerdem, dass das Gebäude, auf dem die Anlage montiert werden soll, in seinem Eigentum steht oder er eine anderweitige Berechtigung zum Vertragsschluss hinsichtlich der Montage, Installation und Inbetriebnahme der Anlage für dieses Gebäudes besitzt.

4.6

Der Kunde bestätigt weiterhin, dass er der Betreiber der Anlage sein wird.

4.7

Die in Ziffer 4.1 bis einschließlich 4.5 genannten Voraussetzungen sind vom Kunden rechtzeitig vor Montage der Anlage und auf dessen Kosten zu veranlassen und sind jeweils Voraussetzung unserer Leistungserbringung für die Montage, Installation und Inbetriebnahme der Anlage und Umsetzung des Vorhabens. Wir behalten uns vor, zum Zwecke der Verifizierung des Vorliegens der Voraussetzungen aus Ziffer 4.1 bis einschließlich 4.5 weitere Nachweise anzufordern.

4.8

Soweit zur Erbringung unserer Leistungen gemäß dem Vorhaben erforderlich, wird der Kunde uns bzw. den von uns beauftragten Dritten nach Terminabstimmung ungehinderten Zugang zu den Grundstücken, Gebäudeteilen bzw. Dachflächen, auf denen die Anlage installiert werden soll, gewähren.

4.9

Der Kunde ist verpflichtet, die Anlage nach erfolgter Inbetriebnahme abzunehmen. Die Abnahme kann durch Unterzeichnung des Inbetriebnahmeprotokolls durch beide Parteien erfolgen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden; etwaige Mängelrechte des Kunden wegen dieser Mängel bleiben unberührt.

5. Kaufpreis; Zahlung; Fälligkeit; Preisänderungen

5.1

Der im Vertrag angegebene Kaufpreis verstehet sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei diese ggf. gesondert ausgewiesen wird. Dieser Kaufpreis beinhaltet sämtliche Lieferungen und Leistungen von zolar unter dem Vertrag.

5.2

Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:

5.2.1

Soweit im Vertrag eine Anzahlung vereinbart ist, ist diese nach Vertragsabschluss und Erhalt einer Rechnung innerhalb von sieben (7) Tagen an uns zu zahlen. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, kann zolar vom Vertrag zurücktreten. Wird der Vertrag aufgelöst, wird diese Anzahlung von uns zurückgewährt.

5.2.2

Die im Vertrag vereinbarte Abschlagszahlung ist nach Lieferung der Solarmodule und Erhalt einer Rechnung innerhalb von sieben (7) Tagen an uns zu zahlen, unabhängig davon, ob noch weitere Komponenten (z.B. ein Stromspeicher) unter dem Vertrag geliefert werden. Die Abschlagszahlung beträgt maximal 70 % des Gesamtpreises, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung nach Ziffer 5.2.1.

5.2.3

Die im Vertrag vereinbarte Schlusszahlung ist nach Montage der vom Kunden bestellten Komponenten (Solarmodule, Wechselrichter und/oder Speicher) oder – soweit diese nicht bei Montage erfolgt – unmittelbar nach erstmaliger technischer Inbetriebnahme der Anlage und Erhalt einer Rechnung innerhalb von 7 Tagen an uns zu zahlen.

5.2.4

Soweit infolge der Montage und des Betriebs einer von zolar gelieferten Anlage ein Wechsel des Stromzählers aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, werden abweichend von 5.2.3 EUR 500 der Rechnungssumme erst mit dem Datum des Zählerwechsels zur Zahlung fällig. Klarstellend gilt, dass der Wechsel des Zählers nicht Bestandteil der Leistungen von zolar ist und im Regelfall vom ortsansässigen Verteilnetzbetreiber vorgenommen wird.

5.3

Sämtliche Zahlungen durch den Kunden müssen via Banküberweisung erfolgen, wobei keine Gebühren von unserer Seite für die Zahlungsmethoden anfallen.

5.4

Sollten sich die Material- und/oder Installationskosten bis zum Liefertermin durch lieferantenbedingte Preiserhöhungen um mehr als 10 % erhöhen im Vergleich zum Bestellzeitpunkt, so ist zolar berechtigt, den Gesamtkaufpreis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nur, wenn die avisierte Lieferzeit größer als 4 Monate ist. Dabei sind anderweitig im Auftrag entstandene Kostenminderungen anzurechnen. zolar hat die Pflicht, den Auftragnehmer vor Lieferung der Komponenten über die Preiserhöhung zu informieren. Der Kunde hat das Recht die Preiserhöhung abzulehnen und damit vom Vertrag zurückzutreten.

5.5

Bei einer künftigen, d.h. nach Vertragsschluss eintretenden, gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuersätze ist zolar berechtigt und verpflichtet, die sich hieraus ergebenden Mehr- oder Minderbelastungen an den Kunden unverändert weiterzugeben, soweit die Lieferungen frühestens 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen. In diesem Falle wird zolar eine entsprechend angepasste Auftragsbestätigung an den Kunden zur Kenntnis übermitteln. Einer Zustimmung seitens des Kunden bedarf es nicht, ebenso besteht in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht.

5.6

Sollte der Kunde einen Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist erklären, so hängt die Vertragsauflösung von der Zustimmung von zolar ab. Stimmt zolar der Vertragsauflösung zu, sind bereits erfolgte Lieferungen an zolar zurückzugeben und der Kunde hat eine Entschädigung in Höhe von EUR 1.000 zu zahlen.

6. Abtretung

zolar ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden an Dritte abzutreten. Neben Forderungen aus dem Verkauf, der Lieferung und Montage von Anlagen gilt dies auch für (Mit-) Eigentums und Anwartschaftsrechte an den gelieferten Anlagen und sonstigen Waren sowie diesbezügliche Herausgabeansprüche, Gestaltungs- und sonstige Nebenrechte (z.B. Ansprüche aus Leistungsstörung wie etwa Ansprüche auf Schadensersatz oder Verzugszinsen im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden). Soweit dem Kunden eine Abtretung der Forderungen von zolar gegen ihn an die Mennewisch & Co Capital GmbH mitgeteilt oder in sonstiger Weise angezeigt worden ist, sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung insoweit nur an die Mennewitsch & Co Capital GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg zu leisten.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften bei Mängeln der Anlage mit folgenden Abweichungen:

7.1

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Bezug auf die Montageleistung beträgt fünf (5) Jahre gerechnet ab Abnahme (siehe Ziffer 4.9). Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei (2) Jahre gerechnet ab Abnahme (siehe Ziffer 4.9).

7.2

Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln sind nach Maßgabe von Ziffer 11 beschränkt.

8. Herstellergarantien

8.1

Einige Hersteller geben eigene Garantien für die Anlage oder bestimmte Komponenten davon aus (nachfolgend als „Herstellergarantien“ bezeichnet).

8.2

Weitere Informationen zu den Herstellergarantien und den jeweiligen Garantiebedingungen stellt zolar dem Kunden zur Verfügung. Die Herstellergarantien macht sich zolar nicht zu eigen, auch wenn Informationen hierzu auf den Webseiten von zolar dargestellt werden. zolar haftet daher nicht für etwaige Garantieansprüche des Kunden gegen den Hersteller aus der Herstellergarantie.

8.3

Herstellergarantien kann der Kunde ausschließlich beim Hersteller nach Maßgabe der jeweils geltenden Garantiebedingungen geltend machen. zolar kann die Kommunikation zwischen Hersteller und Kunde übernehmen.

8.4

Die Geltendmachung der Garantieansprüche aus der Herstellergarantie lässt die Mängelrechte des Kunden (siehe Ziffer 7) gegenüber zolar unberührt. Diese werden durch die Herstellergarantie nicht eingeschränkt und können vom Kunden zusätzlich. und kostenfrei gegenüber zolar geltend gemacht werden.

9. Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher, hat er folgendes gesetzliches Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ZOLAR GmbH, Oranienstraße 185, 10999 Berlin, Telefon: +49 30 36 428 45 67, E-Mail: kundenbetreuung@zolar.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir holen die Waren ab. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen (Montage, Installation und Inbetriebnahme) während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das in der Widerrufsbelehrung genannte Muster-Widerrufsformular ist am Ende der AGB zu finden.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1

Die Anlagen (einschließlich sämtlicher Komponenten davon) (nachfolgend als „Waren“ bezeichnet) bleiben bis zur vollständigen Zahlung der unter dem Vertrag geschuldeten Beträge (nachfolgend als „gesicherte Forderungen“ bezeichnet) im Eigentum von zolar.

10.2

Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Eigentum von zolar stehenden Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung von zolar zu veräußern, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verpachten, zu verleihen oder zu vermieten oder in sonstiger Weise Dritten zum Gebrauch zu überlassen.

10.3

Der Kunde hat bei Zwangspfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen von zolar durch Dritte auf das Eigentum von zolar an den Waren hinzuweisen und zolar von derartigen Beeinträchtigungen unverzüglich schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) zu informieren.

10.4

Der Kunde hat die Waren pfleglich zu behandeln.

10.5

Der Kunde hat die Waren im angemessenen Umfang gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahls- sowie sonstige Schäden zu versichern (z.B. über seine Wohngebäudeversicherung oder eine Photovoltaikversicherung).

10.6

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Entgelts, ist zolar berechtigt, unter den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Waren auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen.

11. Haftung

11.1

zolar haftet bei:

11.1.1

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

11.1.2

Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags über-haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf;

11.1.3

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen;

11.1.4

einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;

11.1.5

einer Haftung im Falle der Übernahme einer eigenen Garantie

11.2

Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von zolar jedoch auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt.

11.3

Im Übrigen ist die Haftung von zolar, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Freistellung etc.), ausgeschlossen.

11.4

Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkungen von uns finden auch auf die Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von zolar Anwendung.

12. Online-Streitbeilegung und Alternative Streitbeilegung

12.1

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.

12.2

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

13. Service-Paket

13.1

Der Kunde kann bei Bedarf zusätzlich ein kostenpflichtiges Service-Paket für die Anlage bei zolar buchen.

13.2

Das Service-Paket ist nicht Gegenstand des Vertrags zum Kauf der Anlage, sondern Gegenstand eines separaten Servicevertrags, den der Kunde ggf. mit zolar abschließt. Der Abschluss dieses Servicevertrags ist für den Kunden optional und nicht verpflichtend.

13.3

Der Abschluss eines Servicevertrags lässt die Mängelrechte des Kunden (siehe Ziffer 7) unberührt. Diese werden durch den Servicevertrag nicht eingeschränkt und können vom Kunden zusätzlich und kostenfrei gegenüber zolar geltend gemacht werden.

14. Datenschutz

Informationen zu unserem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten enthält unsere Datenschutzerklärung, welche Sie hier abrufen können:

15. Kundenservice

Der Kundenservice von zolar ist wie folgt erreichbar:

16. Schlussbestimmung

16.1

Auf Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sofern jedoch das Recht des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zwingende Verbraucherschutzrechte gewährt, die für den Kunden gelten und günstiger als das deutsche Recht sind, bleiben diese für den Kunden günstigeren Verbraucherschutzrechte anwendbar.

16.2

Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und zolar unser Sitz. zolar bleibt ungeachtet dessen weiterhin berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

16.3

Sollten einzelne Regelungen der AGB unwirksam sein berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen.

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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An die

ZOLAR GmbH
Oranienstraße 185
10999 Berlin

E-Mail: info@zolar.de
Telefax: +49 30 36 428 4569

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

Bestellt am ()/erhalten am () ______________________________

Name des/der Verbraucher(s) ______________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s) ______________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum: ______________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

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