Informationen für Zolar Kund:innen zum Insolvenzverfahren
Am 1. August 2025 wurde das Insolvenzverfahren der ZOLAR GmbH ("Zolar") in Eigenverwaltung eröffnet. Zum Sachwalter wurde Dr. Philipp Grauer bestellt. Aufgrund des Insolvenzverfahrens ist Zolar gezwungen, den Betrieb mit Endkunden zum 1. August 2025 dauerhaft einzustellen. Diese Entscheidung betrifft alle Kund:innen mit einer PV-Anlage von Zolar, der dafür geltenden Gewährleistung sowie geschlossene Service-Verträge, dem "Rund-um-Schutz-Paket.
Aus o.g. Gründen kann Zolar daher keinen Kundensupport mehr leisten und auch keine Anfragen mehr beantworten.
Allgemeine FAQs zum Service von zolar
Wichtige Information für Mietkunden der zolar Wow I GmbH
Sehr geehrte Kunden der zolar Wow I GmbH,
trotz der Insolvenz der ZOLAR GmbH laufen Ihre Mietverträge mit zolar Wow I GmbH wie gewohnt weiter! Der Service für Ihre gemietete Solaranlage kann nicht mehr durch die insolvente ZOLAR GmbH durchgeführt werden. Der Service wird nun direkt von der zolar Wow I GmbH sichergestellt.
Ihre Mietverträge und Bankeinzugsmandate bleiben unverändert bestehen – Sie müssen nichts weiter tun! Sie erreichen das Team der zolar Wow I GmbH unter:
E-Mail: kundenbetreuung@zolar-wow.de
Website: www.zolar-wow.de
Inwiefern sind die Gewährleistung und Garantie von der Insolvenz betroffen?
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung häufig synonym verwendet. Juristisch ist jedoch zu unterscheiden:
- Gewährleistung ist die gesetzlich normierte Verpflichtung des Installateurs, innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Installation auftretende Mängel oder Fehler unentgeltlich zu. Die gesetzliche Mindestfrist beträgt 2 Jahre; Zolar hatte diese Frist freiwillig auf 5 Jahre verlängert.
- Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie umfasst bestimmte Produkteigenschaften oder eine zugesicherte Mindestleistung (z. B. eine garantierte Anzahl von Ladezyklen des Speichers) und besteht unabhängig vom Installateur. Weitere Informationen finden Sie in den Garantiebestimmungen der Hersteller.
Aufgrund der Insolvenz können Gewährleistungsansprüche gegen die Zolar GmbH nicht mehr geltend gemacht werden. Eigentümer sind verpflichtet, zur Mängelbeseitigung eigenständig ein qualifiziertes Fachunternehmen zu beauftragen. Gleiches gilt für Herstellergarantien, da diese üblicherweise nur über zertifizierte Betriebe beansprucht werden können.
Die hierdurch entstehenden Kosten können bis zum 31.10.2025 zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Nach diesem Datum ist eine Anmeldung weiterhin möglich, jedoch fällt hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 22 € an. Ein entsprechendes Formular können Sie sich in Kürze auf dieser Seite herunterladen (siehe oben).
Ich benötige einen Service für meine Anlage. Wie gehe ich vor?
Zolar hat den Service zum 01.08.2025 eingestellt. Bitte wenden Sie sich an einen Installationsbetrieb Ihrer Wahl.
Wer zahlt den Service-Einsatz?
Diesen müssen Sie nun selbst zahlen, insofern Sie keine Versicherung bei einem Dritt-Anbieter haben. Forderungen gegenüber Zolar können Sie, wie oben beschrieben einreichen.
Was geschieht mit bestehenden Serviceverträgen und dafür bereits getätigte Zahlungen?
Die Zolar GmbH ist aufgrund des eröffneten Insolvenzverfahrens nicht mehr in der Lage, bestehende Serviceverträge zu erfüllen. Als freiwillige Alternative haben wir "Otovo Care" (siehe unten) identifziert, um eine lückenlose Betreuung sicherzustellen. Sollten nach dem 30.06.2025 noch Zahlungen an die Zolar GmbH erfolgt sein, erhalten Sie demnächst ein Formular zur Anmeldung dieser Rückzahlungsforderungen in die Insolvenztabelle.
Was ist, wenn ich weitere Forderungen gegenüber Zolar habe?
Siehe dazu oben "Wie kann ich meine Forderungen geltend machen."
Was passiert mit meiner Monitoring App der Anlage?
Die von Zolar entwickelte Compass App wurde mit Wirkung zum 01.04.2025 eingestellt.
Die Hersteller-Apps (z. B. iSolarCloud, SMA Sunny Portal, Fronius Solarweb) sind hiervon nicht betroffen, da sie installateurunabhängig betrieben werden. Sie stehen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.
Erhalte ich Administratorrechte für meine Anlage?
Die Möglichkeit einer Vergabe von Administrationsrechten ist herstellerabhängig. Endkunden erhalten in der Regel keine uneingeschränkten Administratorrechte, um Fehlbedienungen oder unzulässige Manipulationen zu verhindern.
Als Anlageneigentümer können Sie jedoch in den meisten Fällen zusätzliche Nutzerkonten (z. B. für beauftragte Techniker) hinterlegen. Der von Ihnen beauftragte Fachbetrieb unterstützt Sie hierbei.
Wer kann mit alternativ einen Service für meine Anlage bieten?
Es gibt einige Dritt-Anbieter für Services rund um die PV-Anlage auf dem Markt. Eine davon ist Otovo Care von Otovo:
Um sicherzustellen, dass Sie weiterhin einen verlässlichen Partner für Serviceanfrage haben, haben wir den unabhängigen europäischen Solar- und Energiedienstleister Otovo GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin (“Otovo”) gebeten, Ihnen einen PV-Servicevertrag Otovo Care anzubieten. Um einen Service Vertrag mit Otovo zu schließen, folgen Sie gerne unten stehendem Link und stimmen Sie den Otovo-Care-AGBs zu. Wenn Sie bis zum 31. August 2025 bestätigen, verzichtet Otovo auf die einmalige Startgebühr.
Bitte beachten Sie: Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine von Otovo betriebene Seite weitergeleitet. Otovo ist allein verantwortlich für deren Inhalte, Datenschutzbestimmungen und Geschäftsbedingungen.
Allgemeine FAQs zum Angebot von Otovo*
Was ist Otovo Care?
Otovo Care ist eine freiwillige Alternative für Anlageneigentümer zur Fortführung einer kontinuierlichen Betreuung. Es handelt sich hierbei nicht um einen durch Zolar bereitgestellten Ersatz und deckt lediglich Garantie Ansprüche gegenüber dem Hersteller ab, keine Gewährleistungsansprüche gegenüber Zolar.
Ist meine Anlage mit Otovo Care versichert?
Nein. Otovo Care enthält keine Versicherung. Für den erforderlichen Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Viele Versicherungsanbieter bieten hierfür spezielle Photovoltaik-Bausteine an.
Werden meine Daten automatisch an Otovo übermittelt?
Nein. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Otovo erfolgt ausschließlich dann, wenn Sie selbst aktiv einen Vertrag über die Otovo-Website abschließen. Der in der Informationsmail enthaltene Link führt lediglich auf eine neutrale Seite und bewirkt für sich genommen keine Datenübertragung.