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Photovoltaik Förderung München und Bayern

München will bis 2035 klimaneutral werden und so die Energiewende vorantreiben. Dafür muss der Anteil an erneuerbaren Energien, aus denen die Münchner:innen ihren Strom beziehen, noch steigen. Die Stadt hilft dir als Einwohner:in der bayerischen Metropole daher finanziell dabei, eine Photovoltaikanlage installieren oder erweitern zu lassen. Auf Landesebene sieht es in Bayern mit Förderungen von Lösungen für die private Nutzung von Solarenergie momentan weniger gut aus. In diesem Artikel erfährst du unter anderem, was von welcher Stelle bezuschusst wird und wo du die Anträge stellst.


Aktualisiert am:15.4.2024 | Tanita Belke | 8 Min. Lesezeit

Über uns Autor:innen

Status der Förderung in München und Bayern

München hat ein neues Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude (FKG) aufgelegt. Dadurch werden etliche Vorhaben bezuschusst, etwa PV-Anlagen, Wärmepumpen und Effizienzhäuser.

Darüber hinaus wird in München seit dem 01.04.2023 im Rahmen der neuen Förderrichtlinie Klimaneutrale Antriebe neben der Förderung von E-Bikes und E-Autos auch die Anschaffung entsprechender Ladestationen unterstützt.

Der Freistaat Bayern hingegen bietet derzeitig keine spezifischen Förderprogramme an. Wenn du nicht in München wohnst und Maßnahmen planst, um erneuerbare Energien zu nutzen, kannst du auf Fördermittel des Bundes zurückgreifen. So kannst du aktuell für deinen eigenen Solarstrom die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Außerdem kannst du eine KfW-Förderung beantragen.

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik in München?

Die Stadt München fördert nur Solaranlagen, die auf Bestandsbauten oder neuen Wohnhäusern errichtet werden. Grund ist, dass seit Januar 2023 für Neubauten von Nichtwohngebäuden eine Photovoltaik-Pflicht in München gilt. Wenn ein Unternehmen also einen neuen Firmensitz errichtet, muss es eine Solaranlage installieren lassen und bekommt dafür keine staatliche Förderung.

Bei Wohnimmobilien fördert das vorgenannte FKG Folgendes:

  • Beratungs- und Planungsdienstleistungen für Photovoltaikanlagen inklusive Steuerberatung und Statikprüfung
  • Kauf, Montage und Anschluss von Solaranlagen auf Hausdach, Carport und Terrassenüberdachungen
  • Einspeisung in das öffentliche Netz oder Verwendung als Strom für Mieter:innen
  • Stecker-Solargeräte

Die Fördersätze betragen bei der Beratung maximal 60 Prozent des Honorars und sind auf 3.000 Euro für Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten begrenzt. Weist die Immobilie drei oder mehr Wohneinheiten auf, so zahlt dir die Stadt München höchsten 9.000 Euro für die Beratung aus.

Die Anlage selbst fördert die Stadt München mit maximal 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Es lohnt sich, wenn du die Anlage zeitnah beantragst, da die Fördersätze ab Juni 2023 sinken. Zu diesem Zeitpunkt erhältst du 300 Euro Grundförderung pro kWp, die bis Juli 2026 jedoch auf 195 Euro sinken. Zusätzlich erhältst du noch eine Pauschalsumme in Höhe von 1.500 Euro pro Anlage. Bei einer 10 kWp Anlage kommst du damit auf eine Fördersumme von 4.500 Euro (10 x 300 Euro + 1.500 Euro = 4.500 Euro).

Ausschlaggebend ist dabei der Zeitpunkt, ab dem die Anlage nach den Vorgaben des EEG in Betrieb genommen wurde.

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Werden Stromspeicher in München gefördert?

Nein, es gibt derzeit kein städtisches Förderprogramm für Batteriespeicher. Eine KfW-Förderung steht ebenfalls nicht mehr zur Verfügung, da sie zum 31. Dezember 2018 eingestellt wurde.

Werden Ladestationen in München gefördert?

Dank der neuen Förderrichtlinie Klimaneutrale Antriebe wird in München seit dem 01.04.2023 nicht nur die Anschaffung von E-Bikes und E-Autos, sondern auch von Ladestationen bezuschusst. Im Rahmen dieser Förderung kannst du dir 40 Prozent der Netto-Investitionskosten von elektrischen Vorrüstungen für Ladestationen (bis zu einem maximalen Betrag von 1.000 Euro) sowie für Ladestationen mit einer Leistung von bis zu 22 kW (bis zu maximal 500 Euro) erstatten lassen.

Anforderungen für Photovoltaik und Stromspeicher in München

Damit du eine Förderung im Rahmen des FKGs erhältst, müssen du beziehungsweise die Anlage einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass du Eigentümer:in des Wohngebäudes sein musst, auf dem die Anlage errichtet werden soll.

Alternativ kannst du in deiner Rolle als Anlagenbetreiber:in, Mieter:in oder Pächter:in die Förderung erhalten. Wenn dir das Gebäude nicht gehört, benötigst du jedoch die schriftliche Einwilligung der Eigentümer:innen. Es gibt folgende weitere Anforderungen:

  • die Anlage wird im Stadtgebiet München errichtet (Postleitzahlen 80331 bis 81929)
  • dir liegt eine Baugenehmigung vor (bei Neubauten)
  • als Antragsteller:in musst du auch die Person sein, die die Anlage bezahlt
  • die Anlage muss an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden
  • die Photovoltaikanlage darf maximal 750 kWp leisten, was v. a. für Unternehmen wichtig ist
  • es werden nur PV-Module gefördert, die von einer anerkannten Prüfstelle auf die Einhaltung der Mindestanforderungen begutachtet wurden
  • ebenso musst du nachweisen, dass die Anlage fachgerecht in Betrieb genommen wurde

Da Batteriespeicher in München aktuell nicht gefördert werden, können wir dir hierzu keine Anforderungen mitteilen.

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Wie beantrage ich die Förderung für eine Photovoltaikanlage in München?

Du stellst den Antrag ganz einfach online auf der Website www.foerderung.muenchen.de. Danach beauftragst du die Arbeiten und lässt sie ausführen, legst die Verwendungsnachweise vor und erhältst nach der technischen Prüfung deinen Förderbescheid sowie die Fördermittel.

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik in Bayern?

Nicht nur der Bund, sondern auch die einzelnen Länder haben die staatliche Förderung von erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren stark vorangetrieben. So auch der Freistaat Bayern mit dem sogenannten 10.000-Häuser-Programm, welches zum April 2022 wieder eingestellt wurde und dazu diente, die CO2-Emissionen in Bayern drastisch zu reduzieren.

Das Programm bestand dabei aus dem Programmteil „EnergieSystemHaus“ sowie dem „PV-Speicher-Programm“ und richtete sich an Gebäudeeigentümer:innen von selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, die energetisch sinnvolle Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude durchführen wollten.

Der Programmteil „EnergieSystemHaus“ wurde zum 27. Januar 2020 ausgesetzt. Ein Nachfolgeprogramm soll es laut Bayerischer Staatsregierung nicht geben.

Das „PV-Speicher-Programm“ wurde vom Freistaat Bayern zum 22. April 2022 eingestellt. Eine Reaktivierung ist aktuell nicht geplant.

Deutschlandkarte mit Markierung auf Bayern - PV-Förderung in Bayern mit zolar

Werden Stromspeicher in Bayern gefördert?

Um Gebäudeeigentümer von der Installation eines Stromspeichers zu überzeugen, den dezentralen Ausbau der Photovoltaik voranzutreiben und schließlich auch das Stromnetz zu stabilisieren, hat der Freistaat Bayern vor einiger Zeit das „PV-Speicher-Programm“ eingeführt. Es wurde allerdings zum 22. April 2022 eingestellt. Das Programm machte es Betreibern einer Photovoltaikanlage möglich, je nach Kapazität des neuen Batteriespeichers und Leistung der neuen PV-Anlage eine Förderung zwischen 500 und 3.200 Euro zu erhalten.

Dabei richtete sich die Höhe der Förderung stets nach dem niedrigeren Wert. Hatte also der Stromspeicher eine geringere Kapazität (in kWh) als die Solaranlage Leistung (in kWp) aufweist, so wurde der Wert des Batteriespeichers als Grundlage für die Berechnung verwendet und umgekehrt. Daraus ergaben sich folgende Förderungsmöglichkeiten:

Die Förderhöhe begann bei 500 Euro für einen Batteriespeicher mit 3,0 bis 3,9 kWh Kapazität und einer Solaranlage größer als drei kWp und erhöhte sich mit jeder Kilowattstunde beziehungsweise jedem Kilowattpeak um 100 Euro.

Das bedeutet: Als Betreiber:in einer Solaranlage mit über neun kWp Leistung und einem Stromspeicher von 9 bis 9,9 kWh Kapazität konntest du einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro erhalten. Den Höchstbetrag von 3.200 Euro erhielten Betreiber:innen jedoch erst ab einer Speicherkapazität von 30 kWh und einer Anlagengröße von mehr als 30 kWp.

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Ehemalige Anforderungen für Stromspeicher und Ladestationen in Bayern

Selbstverständlich waren auch für diesen derzeit ausgesetzten Programmteil einige Anforderungen zu erfüllen, um den Zuschuss zu erhalten:

  • Es musste sich um die Neuinstallation einer Solaranlage oder eines Stromspeichers handeln.
  • Der Speicher musste über eine Schnittstelle zur Kommunikation und Fernsteuerung verfügen und intelligentes Energiemanagement ermöglichen.
  • Die Förderung der Speicherkapazität (kWh) erfolgte im Verhältnis eins zu eins zur Leistung (kWp) der neuen PV-Anlage.
  • Der Speicher besaß eine Zeitwertersatzgarantie von zehn Jahren.
  • Die Ladestation war für die Ladebetriebsarten 3 oder 4 geeignet und konnte in das intelligente Energiemanagementsystem des Speichers eingebunden werden.
  • Es wurde nur eine Ladestation gefördert.
  • Die AC-Ladeleistung der Ladestation war größer als elf kW (dreiphasig) oder größer als 3,7 kW (Dauerleistung, einphasig).
  • Anträge waren über die Online-Plattform einzureichen. Die Anzahl der übrigen Anträge im Jahr 2019 war gering, im Jahr 2020 hingegen konnten wieder 12.000 Anträge eingereicht werden.

Wie beantrage ich die Förderung für eine Photovoltaikanlage in Bayern?

Bis 2022 gab es die Möglichkeit, die Förderung online unter www.energieatlas.bayern.de zu beantragen. Da das Programm bis auf Weiteres eingestellt ist, kannst du derzeit keinen Antrag einreichen. Sobald der Freistaat Bayern wieder die Förderung von PV-Anlagen und/oder Speichern aufnimmt, werden wir dich darüber informieren.

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