Jetzt neu: zolar Easypay – die flexible Ratenzahlung für deine Solaranlage.

Was die EEG-Novelle (2021) für PV verändert hat

Die aktuellste EEG-Novelle aus dem Jahr 2021 hat einige Rahmenbedingungen für Besitzer von Photovoltaikanlagen verändert. Ausgangspunkt waren die zu Ende 2020 angehobenen EU-Klimaziele, die Deutschland unter anderem durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erreichen versucht.

Welche Verbesserungen das überarbeitete EEG mitbringt, stellen wir in diesem Artikel vor.

Ausbauziele für Erneuerbare Energien

Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch 65 Prozent betragen. Im Detail bedeutet das einen Ausbau der Photovoltaik auf 100 Gigawatt, der Windkraft auf 71 Gigawatt und der Biomasse auf 8,4 Gigawatt bis 2030. Ein Ziel, dessen Umsetzung bisher noch als unzureichend kritisiert wird. Der Berechnung liegt zugrunde, dass der Energieverbrauch bei 580 TWh liegen wird, was bedeuten würde, dass der Stromverbrauch bis zu Beginn des neuen Jahrzehnts nicht wesentlich ansteigen dürfte.

Eine Annahme, die höchstwahrscheinlich nicht eintreffen wird, da trotz Effizienzmaßnahmen in vielen Bereichen der Stromverbrauch durch die Elektrifizierung von Mobilität und Wärme ansteigen könnte. E-Autos, Wallboxen und Wärmepumpen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die steigende Nutzung führt zu einem erhöhten Stromverbrauch, der womöglich nicht mit einem Anteil von “nur” 100 Gigawatt Solarenergie bis 2030 gedeckt werden kann.

Einfamilienhaus mit zolar PV-Anlage auf dem Dach - Einspeisebegrenzung

EEG-Einspeisevergütung im Jahr 2021

Im Jahr 2022 sinkt die Einspeisevergütung weiter ab – vermutlich aber langsamer als zuvor. Für Anlagen bis 10 kWp liegt sie im April 2022 bei 5,63 Cent pro Kilowattstunde. Die Einspeisevergütung wird Besitzern von PV-Anlagen mit der Inbetriebnahme ihrer Solaranlage für 20 Jahre garantiert. Selbst wenn die Vergütung bereits einen Monat später gesunken ist, ändert sich an der zugesagten Höhe nichts.

Es gibt noch andere Faktoren, die die individuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen beeinflussen, so spielt beispielsweise die Größe der PV-Anlage ebenfalls eine Rolle. Es wird bei Wohngebäuden unterteilt in PV-Anlagen bis 10 kWp, bis 40 kWp und bis 100 kWp.

Die Bundesnetzagentur ermittelt die Höhe der Einspeisevergütung für die nächsten drei Monate im Voraus, auf Grundlage des Zubaus von Solaranlagen im vorhergehenden Quartal.

EEG-Umlage und Eigenverbrauch – frei bis 30 kWp

Die EEG-Novelle bringt gute Neuigkeiten in puncto Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch. Bei einer Anlagengröße von bis zu 30 kWp und einem Eigenverbrauch von unter 30.000 Kilowattstunden muss keine EEG-Umlage mehr auf den selbstverbrauchten Strom gezahlt werden. Die zuvor geltende Regelung, die eine Grenze bei 10 kWp zog, entfällt.

Damit erfüllt die EEG-Novelle die verpflichtenden EU-Richtlinien, was zu weiteren Einsparungsmöglichkeiten im Eigenverbrauch für Betreiber einer Solaranlage führt. Die neue Regelung umfasst alle PV-Anlagen von Privathaushalten - die Befreiung von der EEG-Umlage gilt auch für Bestandsanlagen.

Mehr Einsparungen dank EEG-Novelle

Wo bisher ein zweiter Zähler im Zählerschrank installiert werden musste, um die EEG-Umlage abrechnen zu können, können Betreiber von Photovoltaikanlagen nun aufatmen. Durch die Anhebung der Grenze auf 30 kWp, wird bei vielen privaten Solaranlagen der zusätzliche Zähler überflüssig. Dieser sogenannte Erzeugungszähler wurde bisher bei Anlagen einer Leistungsgröße ab 10 kWp installiert.

Effiziente Hybridsysteme, also Systeme, die den direkten Anschluss eines Speichers ermöglichen, sind nun auch über 10 kWp möglich, was zu einem erweiterten Angebot seitens der Hersteller von Wechselrichtern führen könnte. Hybrid-Wechselrichter wären nun auch für Anlagen bis zu 30 kW möglich, die Wechselrichterhersteller müssen ihre Produktpaletten jedoch noch entsprechend erweitern. Bereits jetzt können Hybridsysteme, mit den bestehenden Wechselrichtern, jedoch bis 12 kWp gebaut werden.

Ältere Solaranlagen bleiben in Betrieb

Gute Neuigkeiten gibt es für alle Betreiber von Post-EEG-Solaranlagen – auch Ü20 PV-Anlagen genannt –, die ab dem Jahr 2021 aus dem EEG herausfallen würden. Solaranlagen die vor (mehr als) 20 Jahren installiert wurden, können weiterbetrieben werden. Um keine finanziellen Verluste zu erleiden, können Betreiber von Ü20-Anlagen diese auf Eigenverbrauch umklemmen lassen. So kann der erzeugte Solarstrom für den Eigenverbrauch genutzt werden – auch in diesem Fall ohne EEG-Umlage – und wird nicht mehr vollständig ins Netz eingespeist.

Strom, welcher von der PV-Anlage erzeugt, aber nicht selbst verbraucht werden kann, wird zum Marktwert ins Netz eingespeist und vom Netzbetreiber wie folgt vergütet:

  • Jahresmarktwert 2021 abzüglich 0,4 Cent pro Kilowattstunde Vermarktungskosten
  • Jahresmarktwert 2021 abzüglich 0,2 Cent pro Kilowattstunde Vermarktungskosten mit Smart Meter

2020 betrug der Jahresmarktwert für Solarenergie 2,4 Cent pro Kilowattstunde. In 2021 wird der Wert, aufgrund der massiv gestiegenen Energiekosten, deutlich höher ausfallen. Der Marktwert wird von den Übertragungsnetzbetreibern monatlich ermittelt und veröffentlicht.

Wer lieber mehr Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzt und daher über einen Stromspeicher für die PV-Anlage nachdenkt, sollte eine eingehende Kosten-Nutzen-Analyse machen. Kleinere Anlagen, die vor zwanzig Jahren in der Regel gebaut wurden, erhöhen ihre Wirtschaftlichkeit durch einen Stromspeicher vermutlich nicht, da der produzierte Strom größtenteils direkt verbraucht wird und nur wenig Potenzial zum Laden des Speichers besteht. Sollte in diesem Fall überhaupt ein Speicher in Frage kommen, müsste dieser eine sehr geringe Größe aufweisen.

Kleine Speicher haben höhere spezifische Kosten, weshalb eine Speichernachrüstung auf lange Sicht eher zusätzliche Kosten verursachen könnte. In den kommenden Jahren werden jedoch immer größere Anlagen aus der Förderung fallen und zeitgleich die Kosten für Speichersyteme abnehmen. Damit wird der Speicher zu einer durchaus empfehlenswerten Investition. Auch die Anschaffung eines Elektroautos mitsamt einer Wallbox kann die Wirtschaftlichkeit der alten Anlage, durch Erhöhung des Eigenverbrauchs, steigern.

EEG 2021 – die Einspeisebegrenzung

Wo bisher die Grenze für PV-Anlagen zur Fernsteuerung bei 30 kWp lag, ist sie nun bei 25 kWp angesiedelt. Das bedeutet, dass alle Betreiber einer Solaranlage bis 25 kWp die Einspeisebegrenzung gemäß der 70-Prozent-Regelung erfüllen müssen, also nicht mehr als 70 Prozent der Anlagen-Peakleistung ins Netz einspeisen dürfen. Betreiber solcher PV-Anlagen können zwischen einer festen und einer dynamische Einspeiseregelung wählen. Die feste 70 Prozent Einstellung wird mittels eines Wechselrichters am Erzeugergerät umgesetzt, welcher die Peakleistung automatisch auf 70 Prozent drosselt.

Nachteilig an dieser Variante ist der erhöhte Energieverlust durch Abregelung, der bei der dynamischen Einspeiseregelung besser ausgeglichen werden kann. Hier wird keine Begrenzungseinstellung am Wechselrichter vorgenommen, sondern mit Hilfe eines Energy Meters die nach dem Direktverbrauch im Haushalt und der Batterieladung direkt am Netzeinspeisepunkt verbleibende Leistung gemessen und nur dann abgeregelt, wenn dort die Grenze von 70 Prozent nicht eingehalten wird.

Alle Anlagen mit einer Leistung von mehr als 25 Kilowattpeak müssen seit 2021 mittels Rundfunksteuerempfänger oder Smart Meter vom Netzbetreiber gesteuert werden können. Das RFSE Steuergerät setzt einen kompatiblen Wechselrichter und mehr Platz im Zählerschrank voraus.

In den kommenden Monaten soll eine genaue Regelung für die Pflicht zur Anwendung eines Smart Meters geklärt werden. Dieses wird im Gesetz der „Digitalisierung der Energiewende“ veröffentlicht und regelt die Rahmenbedingungen wie Stromverbrauch und Größe der Solaranlage. Post-EEG-Anlagen sind generell von der Pflicht zur Verwendung eines Smart Meters befreit.

Mieterstrom in der EEG-Novelle 2021

Das Konzept des Mieterstroms wird weiter gefördert. Um es attraktiver zu gestalten, bleibt für Vermieter nach der neuen Regelung zum Mieterstrom die Befreiung von der Gewerbesteuer erhalten, wenn sie bis zu 10 Prozent ihrer Miet- und Pachteinnahmen mit dem Verkauf von Strom und dem Betrieb von Ladesäulen erzielen. Der Mieterstromzuschlag wird im EEG 2021 wie folgt angehoben:

  • 3,79 Cent pro Kilowattstunde bei installierter Leistung von bis zu 10 kW
  • 3,53 Cent pro Kilowattstunde bei installierter Leistung von bis zu 40 kW
  • 2,37 Cent pro Kilowattstunde bei installierter Leistung von bis zu 750 kW

Mit der neuen Regelung werden Photovoltaikanlagen, die an unterschiedlichen Anschlusspunkten liegen, für die Ermittlung der Höhe des Mieterstromzuschlags nicht zusammengefasst.

Zusätzlich dazu kann seit Januar die Marktrolle des Stromlieferanten an Dritte übertragen werden. Waren bei Mieterstrommodellen bisher die Anlagenbetreiber auch zwangsläufig die Mieterstromlieferanten, können jetzt beispielsweise Dienstleister, die sich auf das Feld spezialisiert haben, die Organisation der Mieterstromlieferungen organisieren. Das macht Mieterstrom einfacher für den Anlagenbetreiber.

Neu ist auch die Regelung, dass der Strom an Mieter in anderen Gebäuden des gleichen Quartiers verkauft werden kann, sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird.

Essen mit Freunden im Garten - mit zolar PV-Anlage empfehlen und Prämie sichern

Fazit

Alles in allem bringt die EEG-Novelle 2021 positive Veränderungen für alle Betreiber von Photovoltaikanlagen. Besonders Privathaushalte mit Solaranlage können sich über die Anhebung der Grenze für den umlagebefreiten Eigenverbrauch und die Regelungen für Ü20-Anlagen freuen. So ist der Eigenverbrauch bis zu einer Grenze von 30 kWp von der EEG-Umlage befreit – die gilt auch für Solaranlagen der Ü20-Generation.

Zu mehr PV-Anlagen in Städten könnte die neue Mieterstrom-Regelung beitragen, welche nun unter anderem die Option bietet, bürokratische Vorgänge an Dritte abzugeben. Ein Durchbruch ist hier jedoch nicht gelungen. Viele bürokratische Hindernisse bleiben bestehen, es bleibt somit abzuwarten, wie sich der Ausbau von PV in Ballungsräumen auf dieser Basis entwickeln wird.

Die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 wurden angehoben. In den kommenden zehn Jahren sollen 65 Prozent des Strombedarfs durch erneuerbare Quellen gedeckt werden, der größte Anteil dabei ist der Photovoltaik zugerechnet. Fraglich ist, inwieweit der steigende Verbrauch von den gesteckten Zielen bedient werden kann.

Aufgrund des Wachstums in Branchen wie der E-Mobilität und der Verbreitung von Wärmepumpen zum Heizen steigt der Verbrauch in den kommenden Jahren zuverlässig an. Immer mehr Haushalte entscheiden sich für die Installation einer eigenen Solaranlage. Die grundsätzlich verbesserten und kosteneffizienteren Grundlagen für Betreiber von Photovoltaikanlagen machen die Installation einer Solaranlage in Kombination mit einem Stromspeicher noch attraktiver. Durch die wegfallende EEG-Umlage können Haushalte noch günstiger Energie produzieren und verbrauchen.

Du möchtest eine Solaranlage kaufen? Dann prüfe noch heute die Verfügbarkeit bei zolar.

Ersparnis berechnen