PV-Anlage anmelden 2023: Wo, wie, wann und zu welchen Kosten?
Die Entscheidung für den Kauf einer Photovoltaikanlage ist gefallen und der Vertrag bereits abgeschlossen. Und wie geht’s jetzt weiter? Wir erklären dir, ob und wo du deine PV-Anlage anmelden musst, was du dabei beachten solltest und welche Vorgaben eingehalten werden müssen. So bist du bestens informiert – egal, ob es um den Netzbetreiber, das Finanzamt oder die Bundesnetzagentur geht.
Kann ich eine PV-Anlage 2023 ohne Anmeldung betreiben?
Für viele interessierte Eigenheimbesitzer:innen scheint die Anmeldung einer PV-Anlage ein erheblicher bürokratischer Aufwand zu sein. Daher werden wir immer wieder gefragt, ob sie eine Anlage auch ohne Anmeldung betreiben können.
Ganz ohne Anmeldung geht es nur bei einer sogenannten Inselanlage, also wenn die Solaranlage keine Verbindung zum Stromnetz hat.
Sobald diese Verbindung besteht, muss die PV-Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz technisch nicht möglich ist.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass viele Menschen sich an dem Aufwand der Anmeldungen stören. Ab 2023 werden der Aufwand für die Anmeldung des Netzanschlusses und die Versteuerung der Erträge bei Anlagen unter 30 kWp vereinfacht.
Wo muss ich eine Solaranlage anmelden und was muss ich dazu tun?
Mit der Montage deiner PV-Anlage ist es nicht getan. Da sie an das Stromnetz angeschlossen werden soll, muss sie beim örtlichen Stromnetzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Du erzielst Einnahmen durch die Einspeisevergütung und musst daher die Anlage damit beim Finanzamt anmelden – deine Erträge aus dem Betrieb der PV-Anlage sollen jedoch rückwirkend zum 01.01.2022 von der Einkommensteuer befreit werden.
Beim Finanzamt zwecks Umsatz- und Einkommenssteuer
Der Betrieb einer PV-Anlage hat steuerliche Konsequenzen. Du erhältst für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung. Das Finanzamt betrachtet diese als Verkauf von Strom und damit als eine unternehmerische Tätigkeit. Deine Solaranlage musst du daher beim zuständigen Finanzamt anmelden, nur so kann es deine steuerliche Situation erfassen.
Bei der Umsatzsteuer hast du bis Ende 2022 die Wahl zwischen der Regelbesteuerung und der Kleinunternehmerregelung. Regelbesteuerung bedeutet, dass du die Umsatzsteuer aus allen Erträgen deiner PV-Anlage ans Finanzamt abführen musst. In der Umsatzsteuererklärung kannst du diese mit der gezahlten Umsatzsteuer bei Betriebsausgaben verrechnen. Der Vorteil davon ist, du bekommst die gezahlte Mehrwertsteuer beim Kauf der Anlage erstattet. Alternativ kannst du die Kleinunternehmerregelung wählen und sparst dir den Aufwand für die Umsatzsteuererklärung. In diesem Fall bekommst du kannst die gezahlte Mehrwertsteuer nicht zurück erstattet.
Deine Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-Anlage musst du in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zusammenstellen. Daraus ermittelst du nun deinen Einnahmenüberschuss für die Einkommensteuererklärung. Mit einer PV-Anlage, deren Leistung unter 10 kWp liegt, kannst du dich beim Finanzamt von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreien lassen. Für das Finanzamt fällt deine PV-Anlage in die Kategorie „Liebhaberei“.
Ab 2023 wird die steuerliche Betrachtung der PV-Anlage unter 30 kWp wesentlich vereinfacht. Für eine neue Anlage mit Batteriespeicher musst du beim Kauf und der Installation keine Mehrwertsteuer bezahlen.
Du hast dennoch die Wahl zwischen der Kleinunternehmerregelung und der Regelbesteuerung. Da die Mehrwertsteuer für dich bei null liegt, ist es sinnvoll die Kleinunternehmerregelung zu wählen. Wer bislang die Regelbesteuerung gewählt hat, muss die Umsatzsteuererklärung weiter abgeben, bis der Mindestzeitraum von fünf Jahren abgelaufen ist.
Alle Einnahmen aus der PV-Anlage ab Jahresbeginn 2023 sind automatisch von der Ertragsteuer befreit. Anders als bisher musst du dafür keinen Antrag beim Finanzamt stellen. Eine Anmeldung für Solaranlagen bis 30 kWp ist beim Finanzamt nach wie vor notwendig - für die Wahl zwischen der Kleinunternehmerregelung und der Regelbesteuerung.
PV-Anlage beim Finanzamt anmelden: In welchen Fällen und wie?
Beim Gewerbeamt zwecks Gewerbesteuer
Für den Betrieb deiner PV-Anlage auf dem Einfamilienhaus ist in der Regel keine Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt notwendig. Nach § 3 Punkt 32 GewStG sind alle Photovoltaikanlagen (bis 10 kWp) auf oder an einem Gebäude von der Gewerbesteuer befreit. Diese fällt ohnehin erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro an. Auf diesen steuerlichen Gewinn kommen Betreiber:innen einer PV-Anlage auf dem Einfamilienhaus niemals, daher müssen sie auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zwecks Eintragung
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist eine amtliche Datenbank für alle stromerzeugenden Anlagen und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Sie soll alle Informationen zum Strommarkt bündeln und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Wenn du deinen Anspruch auf die Zahlung der EEG-Einspeisevergütung nicht verfallen lassen willst, bist du verpflichtet, deine Anlage in dieses Register einzutragen.
Die Registrierung deiner Solaranlage im Marktstammdatenregister kannst du ganz einfach über die Online-Plattform der Bundesnetzagentur vornehmen – entweder parallel zur Inbetriebnahme der Anlage oder du trägst sie maximal 14 Tage im Voraus als „geplante Inbetriebnahme“ ein. Wichtig ist nur, dass du deine Solaranlage bis spätestens 28 Tage nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angemeldet hast. Sofern du parallel zur Solaranlage einen Batteriespeicher installierst, musst du diesen ebenfalls im Marktstammdatenregister eintragen.
Hinweis: Du hast keine Lust, dich um die Eintragung in das Marktstammdatenregister zu kümmern? Kein Problem, das nehmen dir unsere Expert:innen gerne ab.
Beim Netzbetreiber zwecks Anschluss an das Stromnetz
Deine Solaranlage wird mit dem Stromnetz verbunden, daher muss sie auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Von diesem bekommst du auch die Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Aus diesem Grund musst du deine PV-Anlage noch vor der Montage beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Dies übernimmt in der Regel der/die Solarteur:in für dich.
Nach der Montage nimmt der/die Solarteur:in die Anlage in Betrieb. Dem Netzbetreiber schickt diese:r das Inbetriebnahmeprotokoll und eine Bescheinigung über die Eintragung ins Marktstammdatenregister.
Ab 2023 reicht bei PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp die Anmeldung über ein Webportal des Netzbetreibers aus.
Kann ich meine PV-Anlage selbst anmelden?
Die genannten Anmeldungen deiner PV-Anlage kannst du selbst vornehmen. Für die Anmeldung beim Netzbetreiber ist es ratsam, die Hilfe von Solarteur:innen in Anspruch zu nehmen. Diese kennen den Ablauf und wissen, zu welchem Zeitpunkt die Anmeldung notwendig ist.
Bis wann muss man eine Solaranlage anmelden?
Bei der Anmeldung deiner Solaranlage musst du diese Fristen beachten.
- Der Netzbetreiber muss als erstes informiert werden, am besten acht Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme.
- Beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur musst du deine PV-Anlage spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme registriert haben.
- Das Finanzamt musst du maximal einen Monat nach der Inbetriebnahme über deine PV-Anlage informiert haben.
Was kostet die Anmeldung einer Solaranlage?
Mit den Anmeldungen einer Solaranlage sind keine direkten Kosten verbunden. Nur wenn du eine Beratung in Anspruch nehmen möchtest, zum Beispiel eine Steuerberatung, werden Kosten fällig.
Kann ich meine PV-Anlage ohne Anmeldung erweitern?
Die nachträgliche Erweiterung und der Ausbau deiner Photovoltaikanlage werden rechtlich immer als Neuanlage behandelt. Das heißt, dass du auch diese Erweiterung bzw. diesen Ausbau deiner PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur, beim Netzbetreiber sowie beim Finanzamt anmelden musst.
Du kannst dich daher auch bei der Erweiterung deiner PV-Anlage an die oben aufgeführten Punkte halten und bist so sicher, dass du alle nötigen Schritte zur Anmeldung eingehalten hast.
Solaranlage kaufen und von 0 % Mehrwertsteuer profitieren
Gute Nachrichten für zukünftige Solaranlagen-Betreiber:innen
Dank des neuen Jahressteuergesetzes wird der Kauf und Betrieb einer PV-Anlage für Hauseigentümer:innen noch einfacher und attraktiver.
Folgende Regelungen gelten seit dem 01.01.2023 für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen mit einer Größe von bis zu 30 kWp:
- 0 % Mehrwertsteuer auf Solaranlage und Batteriespeicher.
- Entfall der Einkommensteuer auf Einspeisevergütung und Eigenverbrauch.
Dank dieser neuen Regelungen werden die bürokratischen Hürden beim Solaranlagen-Kauf für dich als Verbraucher:in deutlich reduziert und der Betrieb einer Photovoltaikanlage unkomplizierter und noch dazu finanziell attraktiver.
Verfügbarkeit prüfenFazit
Deine PV-Anlage soll bald auf deinem Dach montiert und angeschlossen werden? Dann zeigen wir dir mit diesem Beitrag, wo du die Photovoltaikanlage anmelden musst.
- Eine PV-Anlage ohne Anmeldung funktioniert nur, wenn sie keine Verbindung zum Stromnetz hat, also bei Inselanlagen.
- Eine Anmeldung beim Finanzamt ist für PV-Anlagen mit einer Leistung unter 30 kWp ab 2023 nach wie vor notwendig. Es besteht bei der Umsatzsteuer weiterhin die Wahl zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung.
- Für PV-Anlagen auf dem Dach eines Einfamilienhauses ist keine Anmeldung eines Gewerbes erforderlich.
- Deine PV-Anlage und, falls vorhanden, den Batteriespeicher, musst du im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.
- Besonders wichtig ist auch die Anmeldung beim Netzbetreiber, damit du Strom ins Netz einspeisen kannst und dieser dir dafür die Einspeisevergütung zahlt.
- Alle Anmeldungen kannst du selbst vornehmen, dein:e Solarteur:in wird dich sicher gerne unterstützen. Du musst auf jeden Fall die Fristen beachten.
- Die Erweiterung deiner PV-Anlage wird als eine neue Anlage betrachtet, die du entsprechend anmelden musst.