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PV-Anlage anmelden 2024: Wo, wie, wann und zu welchen Kosten?

Wir erklären, ob und wo man eine PV-Anlage anmelden muss und was du dabei beachten solltest. Von Netzbetreiber über Bundesnetzagentur und Finanzamt bis hin zu Gewerbeämter gehen wir auf alle Meldepflichten ein.


Aktualisiert am:4.4.2024 | Andreas Kühl | 8 Min. Lesezeit

Über uns Autor:innen

Kann ich eine PV-Anlage 2024 ohne Anmeldung betreiben?

Ja. Allerdings nur wenn es sich um eine Inselanlage handelt, die PV-Anlage also nicht mit dem Stromnetz verbunden ist.

Eine PV-Inselanlage ist weder beim Netzbetreiber noch beim Finanzamt meldepflichtig. Auch eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist nicht erforderlich. Anmeldeversuche werden in der Regel zurückgewiesen.

PV-Anlagen, die mit dem Stromnetz verbunden sind, müssen in Deutschland unabhängig von ihrer Größe beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. Das gilt sogar unabhängig davon, ob du tatsächlich Strom ins Netz einspeist.

Eine PV-Anlage ohne Anmeldung ist 2024 nur bei einer Inselanlage möglich, die ausschließlich dem Eigenverbrauch dient und keine Verbindung zum Netz hat. Nach Inbetriebnahme einer PV-Anlage mit Verbindung zum öffentlichen Netz ist eine Registrierung beim Netzbetreiber und im Marktdatenstammregister (MaStR) erforderlich, unabhängig von der Größe.

Da PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern in der Regel mit dem Stromnetz verbunden sind, geht es auch nicht ohne Anmeldung beim Finanzamt. Die Meldepflicht reicht sogar noch weiter:

Nulleinspeiseanlagen dürfen nicht ohne Anmeldung betrieben werden. Sie sind nur für den Eigenverbrauch gedacht, aber dennoch mit dem Stromnetz verbunden. Das unterscheidet sie von Inselanlagen.

Immerhin: eine Art der Anmeldung kannst du dir sowohl bei Einspeise- als auch Inselanlagen sparen:

Seit 2023 muss man bundesweit für private PV-Anlagen kein Gewerbe mehr anmelden. So soll Bürokratie reduziert und die Nutzung von Solarenergie gefördert werden.

Bitte beachte:

Meldepflichten für Solaranlagen bestehen nicht nur bei der Erstinstallation: Nach Anlagenerweiterung, Umbau auf Eigenversorgung, oder Installation eines Stromspeichers kann eine bisher meldefreie Anlage meldepflichtig werden.

Die gute Nachricht ist:

Bei zolar führen unsere PV-Expert:innen alle notwendigen Anmeldungen für dich durch. Für dich fällt also kein Papierkram und kein Kontakt mit den Behörden an. Um Zugriff auf eine für dein Dach vorkonfigurierte Anlage zu erhalten brauchen wir nur ein paar Angaben von dir:

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Wo muss man eine Solaranlage anmelden? Ein Überblick

Einen Überblick aller Stellen, Anmeldearten, und Fristen für eine PV-Anlage findest du in der folgenden Tabelle:

Anmeldung beim Netzbetreiber

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Anmeldung Finanzamt

Anmeldung beim Gewerbeamt

Art der PV-AnlageEinspeiseanlageEinspeiseanlageEinspeiseanlageEinspeiseanlage über 30 kWp
Benötigte UnterlagenInbetriebnahmeprotokoll und Bestätigung der BundesnetzagenturMarktstammdatenregisterFragebogen zur steuerlichen ErfassungAntragsformular des Gewerbeamts
Frist30 Tage nach Inbetriebnahme30 Tage nach Inbetriebnahme30 Tage nach Inbetriebnahme30 Tage nach Inbetriebnahme

Die folgenden Abschnitte erklären dir jede der vier Anmeldungen im Detail, damit du weißt, was nach Inbetriebnahme einer PV-Anlage passieren muss. Die Durchführung der Anmeldung nimmt dir zolar wie gesagt vollumfänglich ab.

Anmeldung beim Finanzamt zwecks Umsatz- und Einkommenssteuer

Solaranlagen müssen im ersten Monat nach Inbetriebnahme beim Finanzamt angemeldet werden, um Gewinne aus Solarstromeinspeisung und Umsätze korrekt zu versteuern. Fordere dazu beim Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an.

Auf den Kauf und die Einkünfte aus Photovoltaik-Anlagen unter 30 kWp, die seit 2023 in Betrieb sind, beträgt die Umsatzsteuer 0 %. Da eine PV-Anlage trotzdem als unternehmerische Tätigkeit betrachtet wird, muss diese innerhalb des ersten Monats dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

Warum das so ist?

Man erhält für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung. Das Finanzamt betrachtet diese als Verkauf von Strom und damit als eine unternehmerische Tätigkeit. Also:

Betreiber:innen müssen ihre PV-Anlage bis einen Monat nach Inbetriebnahme formlos beim Finanzamt melden. So erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Alternativ findet man diesen auch im Elster Portal.

Gemäß § 52 des EEG verursacht eine fehlende oder verspätete Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt Kosten von 10 Euro pro Kilowatt Leistung und Kalendermonat.

Kunde mit Tablet informiert sich - Betriebskosten einer PV-Anlage?

Damit wäre die Anmeldung beim Finanzamt schon abgehakt. Es gibt aber noch eine gute Nachricht:

PV-Anlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit, bei Mehrfamilienhäusern gilt dies bis 15 kWp je Einheit, mit einem Maximum von 100 kWp pro Steuerperson.

Bis 2022 mussten PV-Betreiber:innen Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-Anlage in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zusammenstellen. Bei Einnahmenüberschuss musste man diesen im Rahmen der Steuererklärung an das Finanzamt nachzahlen.

Beim Betrieb mehrerer Photovoltaikanlagen greift eine Steuerbefreiung, die allerdings auf 100 kWp Bruttoleistung pro Steuerpflichtigen begrenzt ist. Dies gilt auch bei Mitunternehmerschaft. Ist die Leistungsgrenze von 100 kWp nicht überschritten, so greift die Steuerbefreiung automatisch und zwingend.

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Anmeldung beim Gewerbeamt zwecks Gewerbesteuer

Eine Gewerbeanmeldung für PV-Anlagen hängt von Standort und Nutzung ab: Keine Anmeldung ist nötig bei Betrieb auf dem eigenem Dach, aber erforderlich auf fremd genutzten Gebäuden.

Ob du ein Gewerbe für die PV-Anlagen anmelden musst, hängt zusätzlich vom Gewinn ab. Überschreitet der Gewinn 24.500 € pro Jahr, musst du dich beim Gewerbe- oder Ordnungsamt anmelden. Private Anlagen erreichen diese Größenordnung jedoch nur selten. Liegt der Jahresumsatz unter 22.000 €, kannst du die PV-Anlage als Kleinunternehmer anmelden.

Also keine Anmeldung beim Gewerbeamt für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern. Außer die Anlage fällt ungewöhnlich groß aus. Dann gilt:

Bei PV-Anlagen mit einer Leistung ab 30 Kilowatt (bzw. ab 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern) ist eine Anmeldung beim lokalen Ordnungs- oder Gewerbeamt innerhalb von vier Wochen erforderlich.

Wie viel Gewinn eine PV-Anlage auf deinem Dach voraussichtlich erwirtschaften würde, erfährst du in zwei Klicks über den folgenden Solarrechner:

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Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur für Behörden

Als Betreiber:in einer PV-Anlage, die Strom ins Netz einspeist, musst du sie bei der Bundesnetzagentur anmelden. Dazu trägst du deine Stammdaten (Adresse, Kontaktdaten) ins Marktstammdatenregister (MaStR) ein.

Die Bundesnetzagentur erfasst alle PV-Anlagen, egal ob privat oder gewerblich genutzt. Registriere dich zuerst auf www.marktstammdatenregister.de und melde deine PV-Anlage nach Erhalt der Netzbetreiber-Genehmigung dort an.

Unser Tipp:

Melde deine Solaranlage an, selbst wenn du den Strom nicht ins Netz einspeist. Nichtanmeldung kann eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen und den Verlust der Einspeisevergütung bedeuten.

Betreiber:innen sind dazu verpflichtet, ihre PV-Anlage anzumelden, auch wenn sie bereits im alten Anlagenregister der Bundesnetzagentur erfasst war. Datenschutzgründe verhinderten eine automatische Übertragung der Daten.

PV-Anlagen vor dem 31. Januar 2019 hatten bis Januar 2021 eine zweijährige Registrierungsfrist im Marktstammdatenregister. Neuere Anlagen müssen meist binnen eines Monats registriert werden.

Und nicht nur PV-Anlagen müssen angemeldet werden:

Laut § 5 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) ist die Registrierung aller ortsfesten Stromspeicher, einschließlich EE-Stromspeicher, im Marktstammdatenregister unabhängig vom Inbetriebnahmedatum erforderlich.

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Die Registrierung deiner Solaranlage im Marktstammdatenregister kannst du ganz einfach über die Online-Plattform der Bundesnetzagentur vornehmen – entweder parallel zur Inbetriebnahme der Anlage oder du trägst sie maximal 14 Tage im Voraus als „geplante Inbetriebnahme“ ein. Sofern du parallel zur Solaranlage einen Batteriespeicher installierst, musst du diesen ebenfalls im Marktstammdatenregister eintragen.

Die Kosten für die Anmeldung liegen zwischen 15 und 65 Euro. Es ist ratsam, sich vor der Anmeldung über die Anforderungen und Kosten der zuständigen Kommune zu informieren, um einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten.

Dazu kommt, je nach Anlagengröße, noch folgende Meldepflicht:

Als Betreiber:in einer Solaranlage über 7 kW unterliegt dein Eigenverbrauch der Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur. Versorgst du Dritte mit Strom aus Photovoltaik, ist unabhängig von der Anlagengröße eine EEG-Umlage-Meldung erforderlich.

Keine Lust, dich um die Anmeldung im Marktstammdatenregister zu kümmern? Kein Problem, das nehmen dir unsere PV-Expert:innen gerne ab, denn:

Die Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur kann auch durch bevollmächtigte Personen erfolgen. Zolar als Installateur der Anlage erledigt diese Aufgabe natürlich für dich.

Anmeldung beim Netzbetreiber zwecks Anschluss an das Stromnetz

Vor der Installation der Solaranlage ist die Genehmigung des örtlichen Netzbetreibers erforderlich. Diese kann entweder eigenständig eingeholt oder an den Installationsbetrieb delegiert werden.

Grund dafür ist:

Deine Solaranlage wird mit dem Stromnetz verbunden, daher muss sie auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Von diesem bekommst du auch die Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom.

Nach der Montage nimmt der/die Solarteur:in die Anlage in Betrieb. Dem Netzbetreiber schickt diese:r das Inbetriebnahmeprotokoll und eine Bescheinigung über die Eintragung ins Marktstammdatenregister.

Es gibt keine Beschränkung dafür, wie viel Solarstrom du ohne Anmeldung erzeugen darfst. Stattdessen ist die Anmeldung beim Netzbetreiber unabhängig von deiner Stromerzeugung Pflicht. Die gute Nachricht: für deinen Eigenverbrauch gibt es keine Obergrenze.

Seit 2023 reicht bei PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp die Anmeldung über ein Webportal des Netzbetreibers aus.

Kann ich meine PV-Anlage selbst anmelden?

Die genannten Anmeldungen deiner PV-Anlage kannst du selbst vornehmen. Für die Anmeldung beim Netzbetreiber ist es ratsam, die Hilfe von Solarteur:innen in Anspruch zu nehmen. Diese kennen den Ablauf und wissen, zu welchem Zeitpunkt die Anmeldung notwendig ist.

Bei zolar musst du dich aber wie gesagt um keine der hier besprochenen Anmeldungen selbst kümmern. Unsere PV-Expert:innen erledigen das für dich.

Bis wann muss man eine Solaranlage anmelden?

Bei der Anmeldung deiner Solaranlage musst du diese Fristen beachten:

  • Der Netzbetreiber muss als erstes informiert werden, am besten acht Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme.
  • Die Frist für die Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur beträgt einen Monat. Du kannst die Anlagen aber auch schon vor der Installation als "geplante Inbetriebnahme" registrieren.
  • Für die Anmeldung beim Finanzamt hast du ab Inbetriebnahme der PV-Anlage einen Monat Zeit.
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Kann ich meine PV-Anlage ohne Anmeldung erweitern?

Die nachträgliche Erweiterung und der Ausbau deiner Photovoltaikanlage werden rechtlich immer als Neuanlage behandelt. Das heißt, dass du auch diese Erweiterung bzw. diesen Ausbau deiner PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur, beim Netzbetreiber sowie beim Finanzamt anmelden musst.

Aber auch hier gilt:

Du kannst PV-Anlagen ohne Einspeisung, also Inselanlagen, die nicht ans öffentliche Netz angeschlossen sind und keine Einspeisevergütung erhalten, problemlos und ohne Anmeldung erweitern.

Du kannst dich daher auch bei der Erweiterung deiner PV-Anlage an die oben aufgeführten Punkte halten und bist so sicher, dass du alle nötigen Schritte zur Anmeldung eingehalten hast.

So funktioniert zolar:

In 3 Schritten zur eigenen Solaranlage

zolar vereinfacht den Prozess der PV-Anlagenplanung und -Installation. Wie? Erfährst du hier.

Schritt 1: Angebot online anfragen

Nachdem du deine Anfrage abgeschickt hast, prüfen wir, ob wir dein Projekt umsetzen können. Anschließend melden wir uns zeitnah bei dir, um erste Details deiner Anlage zu besprechen und gegebenenfalls einen Termin mit dir und einem/einer unserer Photovoltaik-Expert:innen zu vereinbaren.

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Schritt 2: Persönliche Beratung durch Solar-Expert:innen

Je nach Produktinteresse erhältst du per E-Mail Zugang zu unserem zolar Online-Konfigurator. Dort kannst du spielend leicht gemeinsam mit unseren Expert:innen mit deiner individuellen Planung beginnen.

Schritt 3: Montage der Solaranlage

Bist du mit der Anlagenplanung zufrieden, kannst du die Solaranlage kaufen – mit nur einem Klick online. Anschließend vereinbaren wir einen Installationstermin mit dir, an dem unsere Teams die Anlage bei dir vor Ort montieren und anschließen. Du brauchst dich um nichts zu kümmern.

Zusammenfassung

  • Grundsätzlich gilt: Eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage muss gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Umsatzsteuergesetz angemeldet werden.
  • Eine PV-Anlage ohne Anmeldung funktioniert nur, wenn sie keine Verbindung zum Stromnetz hat, also bei Inselanlagen.
  • Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen und Erlöse aus dem Verkauf erzielen, sind nach wie vor verpflichtet, die Anlage beim Finanzamt anzumelden.
  • Seit 2023 muss man bundesweit für private PV-Anlagen kein Gewerbe mehr anmelden. So soll Bürokratie reduziert und die Nutzung von Solarenergie gefördert werden.
  • In Deutschland erfolgt die Anmeldung von PV-Anlagen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur, um gas- und stromerzeugende Anlagen und Batteriespeicher zu erfassen. Dies sichert Transparenz und Rechtssicherheit im Energiemarkt.
  • Um Einspeisevergütung für Strom aus der PV-Anlage zu erhalten, ist die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber nötig. Dies sichert die Vergütung gemäß Vorschriften und erleichtert die Abwicklung.
  • Alle Anmeldungen kannst du selbst vornehmen; bei zolar übernehmen wir den kompletten Anmeldeprozess für dich. So verpasst du auch keine der vielen Fristen.
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