Meldefristen der Bundesnetzagentur fuer EEG- und KWK-Anlagen
Aktualisiert am:6.9.2024 | 1 Min. Lesezeit
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Ab sofort verbinden wir dich mit dem passenden Handwerksbetrieb in deiner Region. Das macht es dir leichter denn je, die perfekte Solaranlage zu finden. Wie genau das funktioniert und welche Vorteile du dadurch hast, stellen wir dir in unserem Blogartikel vor.
Mehr erfahrenEine Photovoltaik-Anlage benutzt die Sonne als erneuerbare Energiequelle, um mit Hilfe der Solarmodule emissionsfreien Solarstrom zu erzeugen. Dieser kann im Anschluss zunaechst entweder direkt verbraucht oder aber in einem Stromspeicher zwischengespeichert werden. Vor allem im Sommer produziert die PV-Anlage jedoch oftmals zu viel Strom. Dieser kann dann weder verbraucht, noch im Solarspeicher gespeichert werden.
Stattdessen muss dieser in das oeffentliche Netz eingespeist werden. Fuer den eingespeisten Solarstrom erhalten die Anlagenbetreiber nach dem EEG eine Verguetung in Hoehe von derzeit 7,94 Cent pro kWh. Wurde also ueberschuessiger Solarstrom in das Stromnetz eingespeist, so erhaelt man dafuer eine Auszahlung, die die Ersparnis mit einer PV-Anlage weiter erhoeht. Dank des Stroms aus erneuerbaren Energien laesst sich somit bares Geld sparen.
Meldefristen fuer Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur
Um vollstaendig von den Vorteilen der Solarenergie profitieren zu koennen, muss die Anlage jedoch nach novellierter Marktstammdatenregister (MaStR) - Verordnung bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Fuer die unterschiedlichen KWK- und EEG-Anlagen, zu denen auch die Solaranlagen zaehlen, gelten dabei unterschiedliche Meldefristen. Diese lassen sich vereinfacht wie folgt darstellen:
- Betreiber einer bestehenden Solaranlage mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 31.01.2019 haben fuer die Registrierung im MaStR 24 Monate Zeit. Die Anlage muss demnach bis zum 31.01.2021 gemeldet worden sein.
- Betreiber einer neuen Solaranlage mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 31.01.2019 haben fuer die Registrierung einen Monat Zeit nach der Inbetriebnahme.
Bei allen anderen Einheiten und Anlagen gilt:
- Wurde die Anlage vor dem 01.07.2017 in Betrieb genommen, betraegt die Registrierungsfrist 24 Monate.
- Wurde die Anlage ab dem 01.07.2017 in Betrieb genommen, betraegt die Registrierungsfrist 6 Monate.
Nur in seltenen Ausnahmefaellen gelten andere Fristen, sodass es fuer Anlagenbetreiber sehr uebersichtlich bleibt.
Meldefristen fuer Stromspeicher und die Clearingstelle EEG
Besonders wichtig zu beachten ist, dass fuer Stromspeicher nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine gesonderte Frist besteht. Denn bis zum 31.12.2019 sind alle Stromspeicher, die ausschliesslich mit erneuerbaren Energien geladen werden, als eigenstaendige Einheit im Markstammdatenregister zu registrieren. Dies sollte auf keinen Fall versaeumt werden, da es andernfalls zu Foerderkuerzungen des Netzbetreibers kommen kann!
Da ein Grossteil der Menschen, die sich fuer den Kauf einer Solaranlage interessieren oder die Solaranlage mieten moechten, zeitgleich einen Stromspeicher installieren laesst, ist diese Information auf keinen Fall zu vernachlaessigen.
Bei Fragen, weiteren Unklarheiten oder Beschwerden koennen sich (zukuenftige) Anlagenbetreiber dabei stets an die Clearingstelle EEG wenden. Hier werden Streitigkeiten oder Anwendungsfragen im Bereich des EEG, u.a. zum Thema EEG-Umlage, aber auch weiterer Themen geklaert. Per E-Mail, Fax, Post oder auch telefonisch sind die Mitarbeiter der EEG Clearingstelle beinahe taeglich erreichbar.
Fazit
Wer eine Solaranlage kaufen, finanzieren oder mieten moechte, der kann umweltfreundlichen und vor allem kostenguenstigen Solarstrom erzeugen. Um den Anreiz und die Ersparnis noch zu erhoehen, erhalten Anlagenbetreiber die sogenannte EEG-Verguetung fuer den ins oeffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Doch um von den Vorteilen der Solarenergie zu profitieren, muss die Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Hierfuer gelten spezielle Fristen, die im Laufe dieses Artikels dargelegt wurden. zolar unterstuetzt seine Kunden selbstverstaendlich bei der Antragsstellung sowie der fristgerechten Meldung der PV-Anlage und sorgt somit dafuer, dass alle Solaranlagenbetreiber schnellstmoeglich und vollumfaenglich von den vielen Vorteilen der Solarenergie profitieren koennen. Lassen also auch du dir noch heute dein individuelles, kostenloses und unverbindliches Angebot fuer den Kauf, die Finanzierung oder die Miete einer Solaranlage erstellen!
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