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Meldefristen der Bundesnetzagentur für EEG- und KWK-Anlagen

Wer eine Solaranlage installiert, der trägt nicht nur dazu bei, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Er möchte in der Regel auch von der EEG-Vergütung profitieren. Denn auch dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der Einspeisevergütung wird die Erzeugung von Strom mit Hilfe der PV-Module nicht nur besonders umweltfreundlich, sondern auch kostengünstig.


Aktualisiert am:5.3.2024 | Tanita Belke | 4 Min. Lesezeit

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Eine Photovoltaik-Anlage benutzt die Sonne als erneuerbare Energiequelle, um mit Hilfe der Solarmodule emissionsfreien Solarstrom zu erzeugen. Dieser kann im Anschluss zunächst entweder direkt verbraucht oder aber in einem Stromspeicher zwischengespeichert werden. Vor allem im Sommer produziert die PV-Anlage jedoch oftmals zu viel Strom. Dieser kann dann weder verbraucht, noch im Solarspeicher gespeichert werden.

Stattdessen muss dieser in das öffentliche Netz eingespeist werden. Für den eingespeisten Solarstrom erhalten die Anlagenbetreiber nach dem EEG eine Vergütung in Höhe von derzeit 8,11 Cent pro kWh. Wurde also überschüssiger Solarstrom in das Stromnetz eingespeist, so erhält man dafür eine Auszahlung, die die Ersparnis mit einer PV-Anlage weiter erhöht. Dank des Stroms aus erneuerbaren Energien lässt sich somit bares Geld sparen.

Meldefristen für Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur

Um vollständig von den Vorteilen der Solarenergie profitieren zu können, muss die Anlage jedoch nach novellierter Marktstammdatenregister (MaStR) - Verordnung bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Für die unterschiedlichen KWK- und EEG-Anlagen, zu denen auch die Solaranlagen zählen, gelten dabei unterschiedliche Meldefristen. Diese lassen sich vereinfacht wie folgt darstellen:

  • Betreiber einer bestehenden Solaranlage mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 31.01.2019 haben für die Registrierung im MaStR 24 Monate Zeit. Die Anlage muss demnach bis zum 31.01.2021 gemeldet worden sein.
  • Betreiber einer neuen Solaranlage mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 31.01.2019 haben für die Registrierung einen Monat Zeit nach der Inbetriebnahme.

Bei allen anderen Einheiten und Anlagen gilt:

  • Wurde die Anlage vor dem 01.07.2017 in Betrieb genommen, beträgt die Registrierungsfrist 24 Monate.
  • Wurde die Anlage ab dem 01.07.2017 in Betrieb genommen, beträgt die Registrierungsfrist 6 Monate.

Nur in seltenen Ausnahmefällen gelten andere Fristen, sodass es für Anlagenbetreiber sehr übersichtlich bleibt.

Solarmodule in Reihe - Solaranlage von zolar Bundesnetzagentur

Meldefristen für Stromspeicher und die Clearingstelle EEG

Besonders wichtig zu beachten ist, dass für Stromspeicher nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine gesonderte Frist besteht. Denn bis zum 31.12.2019 sind alle Stromspeicher, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien geladen werden, als eigenständige Einheit im Markstammdatenregister zu registrieren. Dies sollte auf keinen Fall versäumt werden, da es andernfalls zu Förderkürzungen des Netzbetreibers kommen kann!

Da ein Großteil der Menschen, die sich für den Kauf einer Solaranlage interessieren oder die Solaranlage mieten möchten, zeitgleich einen Stromspeicher installieren lässt, ist diese Information auf keinen Fall zu vernachlässigen.

Bei Fragen, weiteren Unklarheiten oder Beschwerden können sich (zukünftige) Anlagenbetreiber dabei stets an die Clearingstelle EEG wenden. Hier werden Streitigkeiten oder Anwendungsfragen im Bereich des EEG, u.a. zum Thema EEG-Umlage, aber auch weiterer Themen geklärt. Per E-Mail, Fax, Post oder auch telefonisch sind die Mitarbeiter der EEG Clearingstelle beinahe täglich erreichbar.

Frau und Kind recherchieren am Laptop - Einspeisevergütung Bundesnetzagentur

Fazit

Wer eine Solaranlage kaufen, finanzieren oder mieten möchte, der kann umweltfreundlichen und vor allem kostengünstigen Solarstrom erzeugen. Um den Anreiz und die Ersparnis noch zu erhöhen, erhalten Anlagenbetreiber die sogenannte EEG-Vergütung für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Doch um von den Vorteilen der Solarenergie zu profitieren, muss die Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Hierfür gelten spezielle Fristen, die im Laufe dieses Artikels dargelegt wurden. zolar unterstützt seine Kunden selbstverständlich bei der Antragsstellung sowie der fristgerechten Meldung der PV-Anlage und sorgt somit dafür, dass alle Solaranlagenbetreiber schnellstmöglich und vollumfänglich von den vielen Vorteilen der Solarenergie profitieren können. Lassen also auch du dir noch heute dein individuelles, kostenloses und unverbindliches Angebot für den Kauf, die Finanzierung oder die Miete einer Solaranlage erstellen!

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