Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein
Status der Förderung in Schleswig-Holstein
Aktuell ist das Förderbudget auf Grund der hohen Nachfrage vollständig ausgeschöpft. Wir halten dich auf dem Laufenden!
Die Förderung von Stromspeichern in Schleswig-Holstein
Wie viele andere Bundesländer leistet auch Schleswig-Holstein seinen Beitrag dazu, die deutschen Klimaziele gemäß des Pariser Abkommens einzuhalten, indem es Klimaschutzmaßnahmen mit Investitionen bezuschusst. Für Solaranlagenbesitzer sind vor allem die Förderung von dezentralen, netzgekoppelten Stromspeichern, die in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage installiert werden, interessant. Gefördert werden somit investive Vorhaben, die dazu dienen, den Eigenverbrauch des Solarstroms bestmöglich zu erhöhen.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben und die Eigentümer, Pächter, oder Mieter der Flächen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll. Ein Mindestalter für eine Antragsstellung ist nicht vorausgesetzt.
Mitfinanziert werden Stromspeicher mit einer Kapazität von mindestens drei Kilowattstunden.
Voraussetzungen für die Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein
Um das Vorhaben wie geplant durchführen zu könnern und dabei von der Förderung profitieren zu können, müssen einige Anforderungen erfüllt werden:
- Der Speicher weist eine Kapazität von mindestens drei Kilowattstunden auf.
- Eine Gebäude-Photovoltaik-Anlage muss bereits vorhanden sein oder neu eingerichtet werden. Es sind nur Batteriespeicher in Kombination mit einer nach dem 01.01.2021 in Betrieb genommenen Energieerzeugungsanlage förderfähig.
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Die Höhe der Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein
Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus zwei Teilen zusammen:1. Die Förderung von 400 Euro pro kWh nutzbarer Kapazität, jedoch maximal 2000 Euro insgesamt2. 200 Euro für Installationskosten zusammen, jedoch maximal 50 Prozent der zuwendungsfähige Kosten
Spielt man mit dem Gedanken sich gleichzeitig einen Stromspeicher und eine Wallbox anzuschaffen, kann sogar beides bezuschusst werden, denn für die Bezuschussung der Wallbox kann die bundesweite KfW-Förderung beantragt werden.
So stellst du einen Antrag auf Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein
Der Förderantrag kann ausschließlich online über die Website des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gestellt werden. Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetanschluss stehen im Foyer des LLUR zwei Arbeitsplätze für die Antragsstellung zur Verfügung. Nach erfolgreichem Abschluss der Beantragung im Online-Portal wird ein Datenbegleitschein erstellt, der ausgedruckt und beim LLUR eingereicht werden muss.
Bundesweite regionale und städtische Photovoltaik-Förderungen
Die Übersicht aller regionalen und städtischen Photovoltaik-Förderungen ist interessant, wenn du dich über weitere Möglichkeiten informieren willst, deine Solaranlage zu finanzieren. Wenn du dich über Finanzierungshilfen in anderen Bundesländern informieren möchtest, haben wir eine Übersicht aller Photovoltaik-Förderungen für dich zusammengestellt.
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