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Stromspeicher Foerderung in Brandenburg


Aktualisiert am:15.8.2024 | 1 Min. Lesezeit

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Status der Foerderung in Brandenburg

Das Foerderprogramm fuer Stromspeicher in Brandenburg ist seit dem 28.05.2021 ausgeschoepft.

Auf unserer Seite zur Photovoltaik-Foerderung erfaehrst du, wie du dein Solarprojekt auf andere Weise foerdern lassen oder finanziell optimieren kannst.

Vor der Frist eingereichte Antraege fuer die Foerderung in Brandenburg werden natuerlich weiter bearbeitet.

Kleinspeicher-Programm Brandenburg

Mit dem neu aufgelegten Kleinspeicher-Programm moechte das Ministerium fuer Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) - in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) - Besitzer einer Photovoltaikanlage oder solche, die es werden wollen, beim Kauf eines Stromspeichersystems fuer Solarstrom in ihrem Eigenheim unterstuetzen.

Antragsberechtigt sind dabei alle natuerlichen Personen, die Eigentuemer oder Miteigentuemer einer bestehenden oder neu errichteten, ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzten, Immobilie sind bzw. sein werden. Somit koennen nur Privatpersonen, also Eigenheimbesitzer, die Stromspeicher-Foerderung des Landes Brandenburg in Anspruch nehmen.

Gefoerdert werden demnach:

  1. Die Beschaffung und die Installation eines Stromspeichers (auch Hybridspeicher) ab einer Nutzkapazitaet von 2,0 kWh.
  2. Der dazugehoerige (Hybrid-) Wechselrichter.
  3. Die Herstellung der technischen Voraussetzungen des Datenmonitorings.

Hinweis: Saemtliche Ausgaben, die zur Beschaffung und Installation des Stromspeichers mit dazugehoerigem Wechselrichter sowie der Herstellung der technischen Voraussetzungen des Datenmonitorings aufgewendet werden, sind foerderfaehig. Solltest du dich fuer einen Hybrid-Stromspeicher entscheiden, so sind die Ausgaben je Komponente (Stromspeicher und Hybrid-Wechselrichter) separat anzugeben. Auch sind die Ausgaben fuer einen Hybrid-Wechselrichter aufgrund seiner Funktionen nur zu 50 Prozent zuwendungsfaehig.

Voraussetzungen

  1. Mindestens 50 Prozent des jaehrlichen Strombedarfs muessen durch die Photovoltaikanlage abgedeckt werden koennen (Autarkiegrad).
  2. Der Eigenverbrauchsanteil des erzeugten Solarstroms muss mindestens 30 Prozent betragen.
  3. Du nutzt das Gebaeude als Hauptwohnsitz und ausschliesslich zu deinen eigenen Wohnzwecken. Ein Arbeits- oder Bueroraum fuer nicht selbstaendige Taetigkeiten ist fuer die Foerderung nicht von Bedeutung.
  4. Im Haus selbst darf nur das Betreiben der Solaranlage als einzige wirtschaftliche Taetigkeit ausgeuebt werden. Ein Arbeits- oder Bueroraum fuer selbstaendige Taetigkeiten ist nicht zulaessig.
  5. Der erste (Bestell-) Auftrag darf erst nach der Antragsstellung bei der ILB ausgeloest werden. Die Anlage darf somit erst nach erfolgter Antragsstellung bei deinem Solarteur bestellt werden.
  6. Die Massnahme muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Bescheids durchgefuehrt werden.
  7. Der Stromspeicher muss mindestens fuenf Jahre lang entsprechend seiner Bestimmungen (Zweckbindung) am Massnahmeort betrieben werden.
  8. Innerhalb der vergangenen fuenf Jahre darfst du keine Stromspeicher-Foerderung des Landes Brandeburg in Anspruch genommen haben.
  9. Die Kombination mit anderen Foerderprogrammen ist nicht moeglich.
  10. Notwendige oeffentliche Genehmigungen muessen bereits eingeholt oder bei der zustaendigen Stelle beantragt worden sein.

Art und Hoehe der Foerderung

Mit dem Kleinspeicher-Programm werden Massnahmen mit einem Betrag in Hoehe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfaehigen Nettoausgaben bezuschusst. Dabei richtet sich die Hoehe des Zuschusses nach dem Eigenverbrauchsanteil, also dem Anteil des selbstgenutzten Stroms in Bezug auf den Gesamtjahresertrag der Solaranlage.

Die Zuschuesse fallen demnach wie folgt aus:

  1. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von (mindestens) 30 Prozent liegt der Foerderanteil der zuwendungsfaehigen Ausgaben bei 10 Prozent. Der Foerderhoechstbetrag betraegt in diesem Fall 1.000 Euro.
  2. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von (mindestens) 40 Prozent liegt der Foerderanteil der zuwendungsfaehigen Ausgaben bei 20 Prozent. Der Foerderhoechstbetrag betraegt in diesem Fall 2.000 Euro.
  3. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von (mindestens) 50 Prozent liegt der Foerderanteil der zuwendungsfaehigen Ausgaben bei 30 Prozent. Der Foerderhoechstbetrag betraegt in diesem Fall 3.000 Euro.

Zuschuesse werden dabei nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt. Das bedeutet: Hast du alle Rechnungen zur Foerdermassnahme bezahlt und die Foerderung bei der ILB beantragt, so werden dir bei einem positiven Antragsbescheid die zuwendungsfaehigen Foerdermittel im Nachhinein erstattet.

Jetzt Foerderung beantragen

Die Richtlinie zum Kleinspeicher-Programm trat am 01. November 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Antraege koennen nach erfolgter Registrierung ueber das ILB-Kundenportal online gestellt werden. Weitere Informationen zum Foerderprogramm fuer Stromspeicher in Brandenburg findest du ueber die Seite der ILB zum Kleinspeicher-Programm.

Bei weiteren Fragen koennen sich Interessierte auch an das Infotelefon Kleinspeicher der ILB wenden: 0331 660-1200

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