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Photovoltaik-Förderung in Rheinland-Pfalz


Aktualisiert am:18.11.2022 | Tanita Belke | 4 Min. Lesezeit

Über uns Autor:innen

Status der Förderung in Rheinland-Pfalz

Die Photovoltaik-Förderung in Rheinland-Pfalz ist seit dem 02.11.2021 ausgeschöpft.

Auf unserer Seite zur Photovoltaik-Förderung erfährst du, wie du dein Solarprojekt auf andere Weise fördern lassen oder finanziell optimieren kannst.

Vor der Frist eingereichte Anträge für die Förderung in Rheinland-Pfalz werden natürlich weiter bearbeitet.

Solar-Speicher-Programm

Viele Bundesländer bieten verschiedene Förderprogramme an, die den Kauf und die Installation einer Solaranlage oder eines Stromspeichers noch attraktiver machen sollen. Auch das Umweltministerium des Bundeslandes Rheinland-Pfalz hat sich im Rahmen seiner Solar-Offensive dazu entschlossen, ein entsprechendes Programm aufzusetzen.

So soll mit dem "Solar-Speicher-Programm" ein Anreiz geschaffen werden, den Ausbau der Photovoltaik weiter voranzutreiben. Antragsberechtigt sind dabei nicht nur Privathaushalte, sondern auch kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen.


Gefördert wird demnach:

    • Die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neu errichteten, an das Verteilnetz angeschlossenen, Photovoltaik-Anlage installiert wird.


Hinweis: Batteriespeicher für bereits bestehende Solaranlagen sind von der Förderung explizit ausgeschlossen. Das bedeutet: Um den Zuschuss für den Stromspeicher zu erhalten, muss es sich um eine Photovoltaik-Anlage handeln, die sich erst in der Planung befindet und zeitgleich mit dem Speicher gekauft wird.

Solarmodule auf einem Hausdach - Stromspeicher-Förderung RLP mit zolar

Voraussetzungen

    1. Der Stromspeicher muss mindestens 5,0 kWh nutzbarer Speicherkapazität besitzen.
    2. Die Photovoltaikanlage muss neu installiert werden und eine Nennleistung von mindestens 5 kWp aufweisen. Bestehende oder kleinere Photovoltaikanlagen werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
    3. Es muss eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung und Fernseteuerung der Wechselrichter vorhanden sein, die mit Zustimmung des Eigentümers vom Netzbetreiber zur Steuerung genutzt werden darf.
    4. Es muss eine Beschränkung der maximalen Leistungsabgabe der dem Stromspeicher zugehörigen Solaranlage am Netzanschlusspunkt von maximal 50 Prozent gewährleistet werden.
    5. Der Stromspeicher muss eine Zeitwertersatzgarantie von mindestens zehn Jahren vorweisen.
    6. Die Installation muss fachgerecht erfolgen und die sichere Inbetriebnahme durch den ausführenden Installationsbetrieb schriftlich bestätigt werden, da diese zeitgleich Gegenstand des Verwendungsnachweises ist.
    7. Betreiber sind dazu verpflichtet, am Monitoring durch die Transferstelle Bingen teilzunehmen.
    8. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist mit der Herstellererklärung sowie der Fachunternehmererklärung zu bestätigen.
SMA Wechselrichter und LG Speicher - Solar-Förderung Rheinland-Pfalz mit zolar

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung durch das "Solar-Speicher-Programm Rheinland-Pfalz" erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung und eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Auszahlung dieses Zuschuss erfolgt, sobald der Verwendungsnachweis durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH bestätigt wurde.

Die Förderung richtet sich dabei vor allem nach der Anzahl der Kilowatttstunden nutzbarer Speicherkapazität des Stromspeichers. So erhältst du pro Kilowattstunde nutzbarer Kapazität einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro. Bei einer Mindestgröße von 5 kWh erhältst du somit mindestens 500 Euro. Mit jeder zusätzlichen Kilowattstunde steigt die Förderung um 100 Euro. Maximal können Privathaushalte somit einen Zuschuss von 1.000 Euro (für einen 10 kWh-Stromspeicher) je Vorhaben erhalten.

Die Förderung kann zusätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern entgegegenstehende Regelungen in anderen Förderrichtlinien nicht getroffen wurden. Erhältst du zusätzliche Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln oder hast du diese beantragt, so musst du diese bei der Antragsstellung angeben.

E3DC Stromspeicher und Hauskraftwerk - Stromspeicher-Förderung in RLP mit zolar

Jetzt Förderung beantragen

Am 31.10.2019 wurde mit der Prüfung der Anträge begonnen. Insgesamt stellt das Bundesland Rheinland-Pfalz fünf Millionen Euro für die Förderung von Stromspeichern bereit. Die in anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen zeigen jedoch: Die Nachfrage ist nicht selten deutlich größer als erwartet. Interessenten sollten daher schnell handeln und die Förderung für ihren Stromspeicher zeitnah beantragen.

Weitere Informationen rund um das Förderprogramm findest du auf den Seiten der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

Wichtiger Hinweis: Beachte, dass du den Kauf der Anlage erst nach erfolgter Bewilligung der Förderung tätigen darfst. Sollte der Auftrag bereits zuvor vergeben worden sein, so ist der Erhalt des Zuschusses nicht mehr möglich.

Du interessierst dich für die Photovoltaik-Förderung in einem anderen Bundesland? Dann findest du auf unserer Übersicht aller PV-Förderungen weitere Informationen!

Regionale und städtische Photovoltaik-Förderungen

Auch Städte, Landkreise und Kommunen fördern Photovoltaikanlagen und Speicher mit unterschiedlichen Förderprogrammen. Wenn du dich dafür interessierst, ob auch in deiner Region PV-Förderungen existieren, informiere dich auf unserer Übersicht aller regionaler und städtischer Photovoltaik-Förderungen.