In 3 einfachen Schritten zum CO2-Bonus
Fülle das Antragsformular auf dieser Seite aus und lade deinen Fahrzeugschein hoch
zolar beantragt das CO2-Zertifikat für dein E-Auto und leitet es in deinem Namen zur Vermarktung weiter
Die 250 Euro CO2-Bonus überweisen wir dir auf dein angegebenes Konto
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FAQ
Häufige Fragen zum CO2-Bonus
Von deiner Antragstellung bis zur Auszahlung vergehen in der Regel 4 bis 5 Monate. Auf die Bearbeitungszeiten des Umweltbundesamtes für die Zertifizierung der Anträge hat zolar jedoch keinen Einfluss, sodass wir dir keinen festen Termin garantieren können.
Die Höhe des CO2-Bonus wird laut einer amtlich festgelegten Berechnungsformel (38. BImSchV) wesentlich durch die Zusammensetzung des deutschen Strommix bestimmt: je „sauberer“ der Strom in Deutschland erzeugt wird, desto höher kann der CO2-Bonus ausfallen. Da die mittleren Treibhausgasemissionen der deutschen Stromerzeugung laut Umweltbundesamt (UBA) zuletzt durch einen vermehrten Einsatz von Kohlekraftwerken jedoch gestiegen sind, reduziert sich die rechnerische CO2-Einsparung je E-Auto von ca. 860 kg in 2022 auf ca. 700 kg in 2023. Infolge der geringeren vermarktbaren CO2-Menge können wir für 2023 mit 250 € leider nur einen etwas geringeren CO2-Bonus auszahlen als 2022.
Du erhältst bei positiver Prüfung deiner Unterlagen durch das Umweltbundesamt die vollen 250 € als CO2-Bonus ohne jegliche Abzüge ausgezahlt. Wir gehen davon aus, dass wir aus der Vermarktung deiner THG-Quote etwas mehr als den Auszahlungsbetrag erwirtschaften können und so unsere Kosten decken oder möglichst einen Gewinn erzielen können. Das Vermarktungsrisiko liegt dabei zu jeder Zeit bei uns.
Nicht ganz. Wir erinnern dich zum Jahreswechsel per E-Mail an den CO2-Bonus fürs neue Jahr. Du musst uns dafür lediglich bestätigen, dass du weiterhin Halter:in des Fahrzeugs bist, dass deine zuvor angegebene Bankverbindung noch gültig ist und ggf. den Fahrzeugschein nochmals hochladen (je nachdem, ob das Umweltbundesamt dies zu gegebener Zeit einfordert).
Prinzipiell erhältst du den CO2-Bonus auch, wenn das E-Auto zum Zeitpunkt der Antragstellung nur ein paar Wochen oder Monate im Jahr auf dich zugelassen ist. Einzige Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Kalenderjahr nicht schon jemand vor dir einen CO2-Bonus für dasselbe E-Auto beantragt hat.
Ja, der CO2-Bonus steht dir für jedes auf dich zugelassene E-Auto zu.
Nein, der Gesetzgeber erkennt für die THG-Quote nur den CO2-Minderungsbeitrag von voll-elektrisch betriebenen Fahrzeugen an.
Für Privatkunden stellt der CO2-Bonus nach unserem Kenntnisstand keine zu versteuernde Leistung dar. Diese Auffassung stützt sich auf eine Veröffentlichung des Landesamts für Steuern in Rheinland-Pfalz vom März 2022, die unter den Steuerbehörden bundeseinheitlich abgestimmt wurde.
Für Firmenkunden stellt der CO2-Bonus laut o.g. Schreiben eine Betriebseinnahme dar und ist ertragssteuerlich entsprechend zu behandeln. Die Auszahlung des CO2-Bonus an Firmenkunden erfolgt zzgl. Umsatzsteuer.
Da zolar als Anbieter für Photovoltaik-Lösungen keine steuerliche Beratung leisten darf, empfehlen wir, dich diesbezüglich an deine:n Steuerberater:in oder andere autorisierte Beratungsstellen zu wenden.
Deine Daten werden unter Einhaltung höchster Sicherheitsbestimmungen durch unseren Partner eQuota GmbH DSGVO-konform verarbeitet, auf Servern der Deutschen Telekom AG gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet. Eine Weitergabe an nicht an dem Prozess Beteiligte oder Drittländer ist ausgeschlossen.
Lass dir jetzt die Haltung deines umweltfreundlichen E-Autos vergüten.
Mit dem Ausfüllen und Absenden des verlinkten Formulars stimmst du ausdrücklich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen zu.
