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Photovoltaik-Förderung im Saarland


Aktualisiert am:14.3.2024 | Tanita Belke | 4 Min. Lesezeit

Über uns Autor:innen

Status der Förderung im Saarland

Das Förderprogramm im Saarland ist seit dem 05.11.2019 ausgeschöpft.

Auf unserer Seite zur Photovoltaik-Förderung erfährst du, wie du dein Solarprojekt auf andere Weise fördern lassen oder finanziell optimieren kannst.

Vor der Frist eingereichte Anträge für die Förderung im Saarland werden natürlich weiter bearbeitet.

Stromspeicher-Förderung im Saarland

Auch das Saarland unterstützt die Installation und Nutzung von dezentralen und stationären Batteriespeichersystemen sowie eine bessere Marktdurchdringung solcher Systeme, die ohne eine zusätzliche Förderung mittelfristig nicht wirtschaftlich wären. Ziel ist es, den Autarkiegrad durch Verwendung von Stromspeichern zu steigern, CO2-arme Stromquellen optimal auszunutzen und eine geringe Belastung des Stromnetzes durch zentrale Stromerzeugung bzw. Verbrauchsspitzen zu erreichen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen einschließlich Vereine, Kommunen und Stadtwerke.

Mitfinanziert wird:

Die Installation von stationären elektrischen Speichersystemen auf Basis von Lithium-Ionen, Vanadium-Redox-Fluss oder höherwertiger Technologie mit einer Brutto-Speicherkapazität von 3 bis 30 Kilowattstunden, die über intelligente Steuersysteme einen Autarkiegrad von mindestens 50 Prozent erwarten lassen.

Deutschlandkarte Saarland - Photovoltaik-Förderung im Saarland mit zolar

Voraussetzungen für die Photovoltaik-Förderung im Saarland

  • Das Vorhaben muss im Saarland realisiert werden.
  • Stationäre Stromquellen wie z.B. eine PV-Anlage, ein BHKW, kleine Windkraftanlagen, eine Brennstoffzelle oder ähnliche Stromerzeugungsquellen auf der Basis von erneuerbaren Energien sowie nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung müssen vorhanden sein oder neu errichtet werden.
  • Die Errichtung dieser Stromerzeugungsquellen oder die nachträgliche Förderung von bereits vorhandenen Batteriespeichersystemen ist von der Förderung ausgeschlossen.
  • Das Gesamtsystem muss netzgekoppelt betrieben werden.
  • Nur ein Speichersystem pro Gebäude förderfähig.
  • Der Stromspeicher muss eine Zeitwertersatzgarantie von mindestens 7 Jahren haben.
  • Die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Anlage muss durch einen Fachmann durchgeführt und bestätig werden.
  • Mit dem Vorhaben darf erst nach der Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

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Art und Höhe der Photovoltaik-Förderung im Saarland

Zunächst muss unterteilt werden in:

  • Grundförderung und
  • Bonusförderung „Bonus60“ und „Bonus68“

Grundförderung

Bei einem zu erwartenden Autarkiegrad von mindestens 50 Prozent, der im Rahmen einer Prognose anhand der verwendeten Systemkomponenten überschlägig ermittelt wird, beträgt die Grundförderung bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bonusförderung

Höhere, aber technisch erreichbare und messtechnisch nachgewiesene Autarkiegrade von 60 Prozent bzw. 68 Prozent sollen durch spezielle Bonusanreize zusätzlich gefördert werden. Der Erhalt einer Grundförderung gilt dabei aber als Fördervoraussetzung.

Bei einem erreichten Autarkiegrad im Jahresmittel von 60 Prozent beträgt die Bonuszahlung „Bonus60“ in Ergänzung zur Grundförderung bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sodass eine Gesamtförderung von bis zu 45 Prozent (Grundförderung 35 Prozent + Bonusförderung 10 Prozent) erreicht werden kann.

Bei einem erreichten Autarkiegrad im Jahresmittel von 68 Prozent beträgt die Bonuszahlung „Bonus68“ in Ergänzung zur Grundförderung bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sodass eine Gesamtförderung von bis zu 55 Prozent (Grundförderung 35 Prozent + Bonusförderung 20 Prozent) erreicht werden kann.

Die maximale Förderhöhe ist auf 30.000 Euro beschränkt. Die Bonusförderung kann frühestens nach einem Betriebs- bzw. Abrechnungsjahr und spätestens nach 18 Monaten nach Inbetriebnahme beantragt werden. Die Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist möglich. Die Richtlinie gilt bis zum 15.10.2020.

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LG Speicher und SMA Wechselrichter - die Förderung für Photovoltaik im Saarland

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Wichtige Information

Die Möglichkeit zur Anmeldung der Grundförderung war nur bis zum 31.08.2016 gegeben. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Betreiber einer Anlage, die bereits im Rahmen der Grundförderung bezuschusst wurde, haben jedoch die Möglichkeit, bis zum 31.08.2018 die Bonusförderung zu beantragen.

Anträge sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes einzureichen.

Regionale Photovoltaik-Förderungen bundesweit

Auch regionale Photovoltaik-Förderungen können die Realisierung deines Solarprojektes finanziell unterstützen. Um dich zu informieren, ob es Finanzierungen in deiner Region gibt, kannst du die Übersicht der regionalen und städtischen Photovoltaik-Förderungen zu Rate ziehen.

Mehr über die Förderprogramme in anderen Bundesländern findest du auf unserer Übersicht aller Photovoltaik-Förderungen.