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Volleinspeisung von PV-Anlagen – das EEG 2023

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bildet seit mehr als 20 Jahren den Rahmen für die Einspeisung von regenerativem Strom in das öffentliche Stromnetz. Somit unterliegt jede Photovoltaikanlage mit Netzanschluss den Regelungen und Vorgaben, die innerhalb des EEG festgelegt wurden und kann im Gegenzug von der Förderung durch die Einspeisevergütung profitieren.


Aktualisiert am:14.3.2024 | Tanita Belke | 12 Min. Lesezeit

Über uns Autor:innen

Das Osterpaket – Neufassung des EEG

Vielleicht hast du in den letzten Monaten bereits die Nachrichten zum EEG verfolgt: Denn nun hat die Bundesregierung als Teil des Osterpaketes eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die am 30.07.2022 in Kraft getreten ist.

Wir möchten erneuerbare Energien für alle zugänglich machen, weshalb wir dir in diesem Artikel die wichtigsten Änderungen Und Anpassungen der Neufassung übersichtlich zusammengefasst haben. So bekommst du in wenigen Minuten einen guten Überblick und kannst dich voll und ganz auf die nächsten Schritte auf dem Weg zum eigenen grünen Storm konzentrieren.

Solarmodule in Reihe – Das Osterpaket 2022

30-kWp-Anlagen: Das ändert sich im EEG 2023

Die Neufassung des EEG enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen für zukünftige Betreiber:innen einer eigenen Photovoltaikanlage und soll die Anschaffung dieser noch attraktiver machen. Das klingt gut? Finden wir auch! Hier sind die wichtigsten Änderungen kurz für dich zusammengefasst.

1 - Die Vergütung für in das öffentliche Netz eingespeisten Strom wurde angehoben. Folgende Vergütungssätze wurden beschlossen:

  • 8,11 Cent pro kWh für PV-Anlagen bis einschließlich 10 kWp
  • 7,03 Cent für jede weitere kWh für jedes weitere kWp bis einschließlich 40 kWp

Ausgezahlt werden diese Vergütungssätze allerdings erst nach der Freigabe durch die Europäische Kommission. Nimmst du deine PV-Anlage bereits jetzt in Betrieb, erhältst du voraussichtlich nach der Freigabe der EU eine Nachzahlung.

Hinweis: Die neuen Vergütungssätze gelten nur für PV-Anlagen, die nach dem 30.07.2022 in Betrieb genommen wurden. Hast du deine Anlage vor diesem Datum in Betrieb genommen, gelten für dich die alten Vergütungssätze.

2 - Bei einer Verzögerung während deines Anlagenbaus, wird dies in Zukunft nicht mehr mit einer geringeren Vergütung bestraft. Denn die Degression der Vergütungssätze, also die Absenkung der Vergütungshöhe, wird bis Anfang 2024 ausgesetzt. Somit bleiben die zuvor genannten neuen Vergütungssätze für die Jahre 2022 und 2023 bestehen.

3 - Eignet sich dein Hausdach nicht für die Installation einer PV-Anlage, kannst du die Förderung alternativ auch für eine Anlage auf deiner Garage, dem Carport oder im Garten erhalten.

4 - Die EEG-Umlage wird im Rahmen der Neufassung komplett abgeschafft und entfällt bereits ab dem 01.07.2022. Mehr dazu erfährst du in diesem Absatz.

5 - Darüber hinaus entfällt für neue Anlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb gehen, auch die technische Vorgabe, dass nur höchstens 70 Prozent der Nennleistung deiner Anlage in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

6 - Besonders interessant für PV-Anlagen bis 30 kWp ist der geplante Wegfall der einkommens- und gewerbesteuerlichen Anmeldung. In dem Fall würden Besitzer:innen einer großen Anlage zukünftig auch von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Was ist die Volleinspeisung bei PV-Anlagen?

Durch die erhöhten Vergütungssätze innerhalb des EEG soll der Ausbau von PV-Anlagen weiter angekurbelt werden – insbesondere auf den Dächern, die wenig oder keinen Eigenverbrauch haben und ein PV-Projekt daher bis jetzt noch nicht lohnenswert gemacht haben. Die Korrektur der Regelungen innerhalb des EEG soll damit insbesondere die Installation von PV-Anlagen zur Volleinspeisung ankurbeln. Doch was bedeutet Volleinspeisung eigentlich?

Im Bereich der Photovoltaikanlagen spricht man immer dann von Volleinspeisung, wenn der gesamte von der Anlage erzeugte Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Somit verbrauchen die Anlagenbesitzer:innen in diesem Fall keinen Strom selbst im Haushalt, sondern geben den gesamten Solarstrom gegen den Erhalt der entsprechenden Einspeisevergütung an den Netzbetreiber ab.

Volleinspeisung: Die Vergütung seit dem Osterpaket

Als Teil des so genannten Osterpakets soll die Neufassung des EEG den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland weiter vorantreiben. Doch was genau sind die Ziele des vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Osterpakets?

Wir stellen dir die zwei Wichtigsten Ziele vor:

  • Das Ziel für den Ausbau der Solarenergie wird von aktuell 60 Gigawatt auf 215 Gigawatt bis 2030 angehoben. Bis 2040 sollen 400 Gigawatt installierte PV-Leistung erreicht werden.
  • Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien soll der Anteil von Solarenergie am deutschen Strommix von aktuell 10 Prozent auf 30 Prozent ausgebaut werden.

Um diese Ziele erreichen zu können, ist die Bundesregierung auf so genannte Volleinspeiser:innen angewiesen, die den kompletten Solarstrom ihrer PV-Anlage in das öffentliche Netz einspeisen. Dabei gilt zukünftig folgende Einspeisevergütung für Solaranlagen zur Volleinspeisung:

  • 13 Cent pro kWh für PV-Anlagen zur Volleinspeisung bis einschließlich 10 kWp
  • 10,9 Cent pro kWh für PV-Anlagen zur Volleinspeisung bis einschließlich 40 kWp

Wie du an den hier vorgestellten Einspeisevergütung erkennen kannst, erhältst du bei der Volleinspeisung für jede eingespeiste Kilowattstunde mehr Förderung als bei einer herkömmlichen Anlage mit Überschusseinspeisung. Dadurch möchte die Bundesregierung mehr PV-Interessent:innen dazu animieren, ihr Dach vollständig mit Solarmodulen auszulegen und den kompletten erzeugten Strom einzuspeisen. Welche beider Optionen rentabler ist und sich für dich besser eignet, rechnen wir dir an späterer Stelle durch.

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Die EEG-Umlage für Photovoltaik-Eigenverbrauch

Die Förderung von Photovoltaik durch das EEG wurde in der Vergangenheit durch die EEG-Umlage finanziert, indem die Kosten auf alle Stromverbraucher umgelegt – und separat ausgewiesen auf den Strompreis aufgeschlagen wurden.

Nun gehört die EEG-Umlage jedoch endlich der Vergangenheit an, da diese im Rahmen der Neufassung komplett abgeschafft wird, um die Verbraucher:innen zu entlasten. Die Förderkosten für erneuerbare Energien werden künftig mithilfe des Sondervermögens des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) gedeckt und dadurch die EEG-Förderung über den Strompreis beendet.

Somit benötigst du auch keinen Erzeugerzähler mehr für deine Solaranlage. Hast du für deine PV-Anlage bereits einen Erzeugungszähler vom Netzbetreiber angemietet, kann dieser voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abschaffung der EEG-Umlage vereinfacht insbesondere deine Abrechnung beim Stromverkauf.

Kunde mit Tablet informiert sich – Abschaffung der EEG-Umlage

Was bedeutet Überschuss bei PV-Anlagen?

Als Alternative zur Volleinspeisung ist auch eine Überschusseinspeisung möglich. In diesem Fall versuchst du als Eigenheimbesitzer:in den Großteil deines erzeugten Solarstroms selbst im Haushalt zu verbrauchen. Deine PV-Anlage erzeugt jedoch zu bestimmten Tageszeiten mehr Strom als du verbrauchen kannst. Den so genannten Überschuss an erzeugtem Solarstrom kannst du daraufhin entweder mithilfe eines Batteriespeichers später verbrauchen, oder aber in das öffentliche Stromnetz einspeisen und dafür die EEG-Einspeisevergütung erhalten.

Fallbeispiel: PV-Anlage mit Volleinspeisung

In unseren Fallbeispielen gehen wir von folgenden Voraussetzungen aus:

  • Einfamilienhaus in Deutschland
  • 10 kWp Photovoltaikanlage
  • Vierköpfige Familie
  • Durchschnittlicher Stromverbrauch von 4.000 kWh
  • 1.440 Euro Stromkosten pro Jahr ohne PV-Anlage

Entscheidet sich die Familie für die Volleinspeisung, kann sie im Jahr rund 9.000 Kilowattstunden Solarstrom erzeugen und diese vollständig in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Dafür erhält sie vom Staat 13 Cent Einspeisevergütung pro Kilowattstunde und bekommt somit jährlich insgesamt 1.170 Euro für ihren eingespeisten Strom. Verrechnet man dies mit den Stromkosten für den Netzbezug von 4.000 Kilowattstunden, spart die Familie jährlich 270 Euro durch die Volleinspeisung.

Familie auf dem Sofa – Volleinspeisung oder Eigenverbrauch?

Fallbeispiel: PV-Anlage mit Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung

Im zweiten Beispiel entscheidet sich die Familie dafür, nur einen Teil des selbst erzeugten Solarstroms einzuspeisen und so viel wie möglich selbst im Haushalt zu verbrauchen. Dafür wurde zusätzlich passend zur Anlagengröße und dem individuellen Stromverbrauch ein 5,1 kWh großer Batteriespeicher installiert, um einen möglichst hohen Eigenverbrauch zu erreichen.

Die jährliche Ersparnis ergibt sich aus der Stromkostenersparnis gegenüber teurem Netzstrom zu aktuell 35 Cent pro kWh, sowie der Einspeisevergütung für den nicht selbst genutzten Solarstrom zu 8,11 Cent pro kWh. Aus der Kombination dieser beiden Faktoren und unter Berücksichtigung der Anschaffungskosten entsteht eine monatliche Ersparnis von rund 127 Euro und somit eine jährliche Ersparnis von 1.500 Euro.

Diese beiden Beispiele zeigen bereits, dass sich insbesondere ein hoher Eigenverbrauch lohnt. Denn der Trend geht auch ganz klar zur Nutzung weiterer Solarstrom-Verbraucher wie Elektroautos oder aber Wärmepumpen. Das bedeutet, dass auch der Stromverbrauch vieler Eigenheimbesitzer:innen steigen wird. Mit den zusätzlich weiter steigenden Stromkosten wird der Vorteil der Eigenverbrauchsanlage somit über die nächsten Jahre noch größer werden. Wir empfehlen dir also, den Großteil deines erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen, um deine PV-Anlage so wirtschaftlich wie möglich zu betreiben.

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch – was lohnt sich mehr?

Nach der Bekanntgabe der Neufassung des EEG haben auch wir bei zolar die Optionen der Volleinspeisung sowie der Überschusseinspeisung noch einmal intensiv geprüft. Die Auswertung bei zolar hat ergeben, dass die Volleinspeisung nur bei sehr großen PV-Anlagen mit gleichzeitig sehr geringem Haushaltsstromverbrauch wirtschaftlich ist.

Dabei kannst du dir folgende Faustregel merken: Ist die Anlagenleistung so groß, dass mehr als 80 Prozent des erzeugten Stroms ins Netz eingespeist wird, kann eine Volleinspeiseanlage wirtschaftlicher sein.

Da wir aufgrund der Elektrifizierung von Wärme und Mobilität von einem steigenden Haushaltsstromverbrauch im kommenden Jahr ausgehen können und zudem die Strompreise weiter steigen werden, wäre eine Volleinspeisung in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich.

Bei der Wahl der Volleinspeisung bleibst du außerdem weiter abhängig von den Preisen der großen Energieversorger und würdest mit der Entscheidung für die Volleinspeisung eine wichtige Chance, unabhängig zu werden, vertun.

Mutter und Tochter vor einem E-Auto – Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung

Darüber hinaus bist du mit einer Eigenverbrauchsanlage besser vor der Inflation geschützt. Denn während die 13 Cent Einspeisevergütung pro Kilowattstunde festgelegt sind und somit über die Jahre immer weniger wert sein werden, erhältst du durch eine Eigenverbrauchsanlage eine Art eingebauten „Inflationsschutz“: Je höher die Inflation, desto stärker steigen die Strompreise und desto profitabler wird deine Solaranlage zum Eigenverbrauch.

Abschließend lässt sich festhalten, dass sich eine Photovoltaikanlage zur Volleinspeisung nur in folgenden Fällen lohnt:

  • Bei besonders großen PV-Anlagen
  • Bei einem Haushalt mit einem sehr geringen Stromverbrauch
  • Wenn Eigenverbrauch aus einem anderen Grund nicht möglich ist – zum Beispiel bei einer Ferienwohnung

Der spätere Wechsel von der Volleinspeisung in den Eigenverbrauch lohnt sich leider nicht. Dieser ist mit einem sehr hohen Aufwand verbunden ist, da in diesem Fall der Wechsel des Messkonzeptes sowie des Netzanschlusses notwendig ist. Du solltest also unbedingt vorab beide Optionen gut abwägen und die für dich richtige Entscheidung zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wählen.

Ist eine PV-Anlage über 10 kWp sinnvoll?

Aus wirtschaftlicher Sicht empfehlen wir unseren Kund:innen in der Regel, ihr Solarprojekt so groß wie möglich zu planen und das Dach voll mit Solarmodulen zu belegen. Denn je größer die Solaranlage, desto niedriger sind die Stromgestehungskosten für jede Kilowattstunde Solarstrom. Darüber hinaus sind die Kosten für die Solarmodule in den letzten Jahren stark im Preis gefallen.

Daher gilt in der Regel: Je größer die PV-Anlage, desto wirtschaftlicher ist sie.

Außerdem lohnt es sich insbesondere in Bezug auf die zuvor bereits beschriebe fortschreitende Elektrifizierung durch E-Autos und weitere Verbraucher, die Anlage bereits jetzt größer zu dimensionieren.

Ist ein Zweirichtungszähler bei Volleinspeisung Pflicht?

Als Betreiber:in einer Photovoltaikanlage benötigst du verschiedene Zählerarten in deinem Zählerschrank. Um zu ermitteln, wie viel Strom zu aus dem öffentlichen Netz beziehst, wird ein so genannter Strombezugszähler verbaut. Darüber hinaus wird durch einen Einspeisezähler gemessen, wie viel deines selbst erzeugten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist wurde. Diese Zähler sind notwendig, damit du am Ende einer Bezugsperiode mit deinem Stromanbieter abrechnen kannst.

Es gibt jedoch auch so genannte Zweirichtungszähler – auch bekannt als Zwei-Wege-Zähler. Bei dieser Zählerart wird Einspeise- und Bezugszähler in einem Gerät vereint und spart somit Platz im Zählerschrank. Allerdings muss ein Zweirichtungszähler gegen eine Gebühr von rund 40 Euro im Jahr von deinem Netzanbieter gemietet werden.

Allgemein kannst du dir folgende Regeln merken:

  • Bei der Überschusseinspeisung benötigst du immer einen Zweirichtungszähler
  • Bei der Volleinspeisung benötigst du immer einen Einspeisezähler.
Handwerker am Sicherungskasten – Zweirichtungszähler bei Volleinspeisung?

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Fazit

Die Neufassung des EEG bringt einige Änderungen und Verbesserungen für PV-Interessent:innen mit sich. So können diese sich zukünftig über höhere Vergütungssätze für ihren eingespeisten Strom freuen. Wir haben dir in diesem Artikel auch alle weiteren wichtigen Aspekte zur neuen Gesetzeslage zusammengefasst:

  • Durch die Neufassung des EEG werden die Vergütungssätze für die Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom angehoben. Diese sind darüber hinaus bis 2024 konstant, da die Degression bis dahin ausgesetzt wird.
  • Die EEG-Umlage wird abgeschafft und zukünftig aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ gedeckt.
  • Für PV-Anlagen bis 30 kWp ist Wegfall der einkommens- und gewerbesteuerlichen Anmeldung geplant.
  • In Zukunft werden auch PV-Anlagen auf Garagendächern, Carports oder in Gärten durch das EEG gefördert.
  • Eine PV-Anlage für den Eigenverbrauch lohnt sich fast immer mehr als die Volleinspeisung
  • Die Volleinspeisung lohnt sich nur bei besonders großen PV-Anlagen, bei besonders niedrigem Stromverbrauch oder aber, wenn kein Eigenverbrauch möglich ist.
  • Möchtest du dein PV-Projekt besonders rentabel gestalten, raten wir dir daher zu einem hohen Eigenverbrauch und der damit verbundenen Überschusseinspeisung.